Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

 

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Einnahme  und  Ausgabe.

Wiederholung.

Die  Einnahmen  und  Ausgaben  betragen:

I.     für das ostafrikanische Schutzgebiet............8 461 500

II.     für Kamerun.....................................................3 665 500
III.    für Togo.............................................................1 095 500
IV.     für das südwestafrikanische Schutzgebiet....8 431 400
V.      für Neu-Guinea.................................................990 000
VI.     für die Karolinen, Palau und Marianen..........428 600
VII.   für  Samoa...........................................................541 000
VIII.   für Kiautschou....................................................12 808 142                                                                                                                          zusammen.........36 421 642

Anmerkung.                                                                                                                                         Ersparnisse,  welche  bei  den  Fonds  zu  Besoldungen  und  zu  sonstigen
Diensteinkünften  etatsmäßiger  Beamten  und  Militärpersonen  dadurch
entstehen,  daß  Stellen  zeitweilig  nicht  besetzt  sind  oder  von  ihren  In—

habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.

Für  die  Aufrückungszeiten  und  die  Aufrückungsstufen  bezüglich  der
Auslandsgehälter,  für  die  Höhe  der  Kolonialdienstzulagen  sowie  für
die  der  Pensionsberechnung  zugrunde  zu  legenden  Bezüge  der  Beamten
in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  sowie  in  den  Schutzgebieten  Neu—
Guinea  und  Samoa  gelten  die  Bestimmungen  der  Denkschrift  zum
Haupt-Etat  der  Schutzgebiete  auf  das  Rechnungsjahr  1900  mit  der
Maßgabe,  daß  die  Auslandsgehälter  in  einjährigen  Fristen  aufsteigen

    Ostafrikanische                    
                        .    .        .  .                            .
  obnHnHnHn                
    Südwestafrikanische  Schutzgebie  .                          
für                            .
  die  Karolinen,                                    .
für  Samo        .  .                .  .        .  .      .                    
    .                                .        .                    ..




    werde          

und  nach  fünf  Jahren  der  Höchstbetrag  erreicht  wird.
Berlin  im  Schloß,  den  28.  März  1903.
(L.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Bülow.

 

Betrag

für  das
Rechnungsjahr
  1903.

Mark.

8  461  500
3  665  500
1  095  .500
8  431  400
990  000
128  600
541  000
12  808  142

 

 

36  421  642