Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

—  95  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Danzig.

Zinskupon  I.  Serie

zu  der
Kreis-Obligation  des  Marienburger  Kreises
Littrt..  ———
übr  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
.....  Thaler-....Silbergrofchen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  2.  bis  15.  Januar  18..,  resp.  vom  1.  bis  15.  Juli  18.  und  späterhin

  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation  für  das  Halbjahr  vom
.....  bismit(inBuchstaben)ThalernSilbergroschen
bei  der  Kreis-Chausseebaukasse  zu  Marienburg.

Marienburg,  denn...  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Marienburger  Kreise.
«  N.  N.  N.  N.

Dieser  Zinskupon  ist  unguͤltig,  wenn  dessen  Geldbetra
nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  der  Faͤlligkeit,  vom  Schlaß
des  vetreffenden  Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Anmerkung.  Die  Namensunterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können  mit  Lettern
oder  Faksimilestempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Zinskupon  mit  der
eienhándigen  Ramen##terschrift  eines  Kontrolbeamten  wersehen  werden.

 

(Nr.  7785—7766)  Pro-