Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Durch den Wahlvorstand war in der Nähe des Zuganges zu d. — 
Nebenraum . — Nebentisch — —“") für die Bereithaltung der abgestempelten 
Umschläge aufgestellt worden 
  
  
—————————————————————————————————————————————————“——————————————————.....—.... -m-—————————-SA—————————————————————————————————————————————— 
Von den erschienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er einen 
Umschlag ausgehändigt erhalten hatte — in den Nebenraum — an den Neben- 
tisch —°"), wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag steckte. Er trat 
sodann an den Vorstandstisch heran, nannte seinen Namen sowie auf Erfordern 
seine Wohnung und übergab den Umschlag mit dem Stimmzettel, sobald der 
Protokollführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hatte, dem Wahl- 
vorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legte. 
Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden: 
1.  weil der Wähler den Stimmtzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgeben  
wollte,      erhaltene   
   Nebenraum    Nebentis —“)    Stimmzettel. 
Sittimmzettel      
  vermerkte   jedes Wählers,   
neben dessen“     bestimmten Spalte  Wählerliste  Kreuz  
   Nachmittag     Abstimmung  
geschlossen. 
     Wahlurne     
   Umschläge   
        einem amtlich gestempelte 
   
  
2. weil der Wähler den Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen ver- 
 sehenen Umschlag abgeben wollte, 
—— Stimmzettel. 
 Auch mußten............... Wähler von der Stimmgebung zurück gewiesen werden, weil sie sich  trotz erhaltener Aufforderung weigerten,  --- in den Nebenraum --- an den Nebentisch---*) zu treten, um den Stimmzettel in Umschlag zu stecken. 
Der Protokollführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er  
neben dessen Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Kreuz 
machte. Um 7 Uhr Nachmittags erklärte der Wahlvorsteher 
die Abstimmung für geschlossen. 
 Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren 
 Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war, 
 überein.  (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen. 
. größer .« .. 
 · Dieselbe war um......  (größer/kleiner),   als die Zahl derjenigen 
 Wähler, neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungs- 
 vermerk gemacht war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche 
 sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, dient folgendes: (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen übereinstimmen.)  
( Randbemerkung zu  1 und 2: wird durchgestrichen, 
soweit die bezeichneten Fälle nicht vorgekommen sind.) 
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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