Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

Worten 
— — 
304 
Berechnung der Tagegelder und Fuhrkosten. 
A. Tagegelder, volle, für... Tage,jl... Mark 
„ ermäßigte, für Tage, je Mark 
» 1!J,fache,für-............ mal24Stunden,je- 
B. Fuhrkosten für Kilometer Eisenbahn, nebenbahnähnliche Klein- 
bahn oder Schiff, für jedes Kilometer 
„ u„Q Kilometer Landweg, für jedes Kilometer. Pf. 
» für Mitnahme eines Dieners!) auf Kilometer, für 
jedes Kilometer 5 Pfenigg . . . ..... . . . ... 
Zu- und Abgänge zum Satze von 
C. Auslagen bei Benutzung der Straßenbahn: 
a) für Fahrt 
b) beim Zu- und Abgange 
c) für Mitnahme eines Dienerst) . . . . .. 
D. Auslagen für Zu- und Abgang beim Bahnhofswechsel sowie beim Uber- 
gange zwischen Eisenbahn und Straßenbahn. .... .. . .. . .. . . . . .. . . . ... 
Zusammen . . .. 
–.— Mark aus der 
Auf obigen Betrag habe ich einen Vorschuß von 
4 
6) 
N., den 
  
(Name und Dienststellung des Fordernden.) 
Nach den Entfernungen, den Sätzen und rechnerisch richtig. 
(Berichtigt auf ) 
N., den 
  
(Name und Dienststellung des Rechnungsbeamten.) 
Die Richtigkeit wird bescheinigt. 
Die Kasse wird angewiesen, den vorstehenden Betrag mit 
zu zahlen und bei Kap. Tit. 
  
  
(Behörde, Unterschrift.) 
N., den 
An 
die —.—.— Kasse. 
Quittung. 
Obige 
  
Geldbetrag 
Mark. 
  
  
1 
1 
Kasse erhalten. 
  
Mark P,. in 
—. des Etats zu verrechurn. 
  
empfangen zu haben, bescheinigt 
N., den 
  
  
(Unterschrift.) 
1) Die im § 1 unter I bis IV der Verordnung vom 25. 6. 1901 bezeichneten Beamten bei Reisen auf Eisenbahnen, 
Schiffen oder Kleinbahnen. 
) Begründung der Nichtbenutzung der Kleinbahn. 
*) Amtliche Versicherung, daß ein Diener mitgenommen ist.
	        
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