Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

ÔÒ 
TFrance un traitement semblable à 
celui dont nos auteurs bendficic- 
raient en Allemagne. 
Veuillez agréer, Monsieur le Sous- 
Sccretaire d'’Etat, les assurances de 
ma haute consideration. 
G. Bihourd. 
Son Excellence, 
Monsieur de Mühlberg, Secre- 
taire TEtat p. i. aux Assaires 
Etrangeres. 
309 
—. 
die gleiche Behandlung gewähren werden, 
welche unsere Urheber in Deutschland 
genießen werden. 
Genehmigen Sie, Herr Unterstaats- 
sekretär, die Versicherung meiner aus- 
gezeichneten Hochachtung. 
G. Bihourd. 
Seiner Exzellenz 
Herrn von Mühlberg stellver- 
tretendem Staatssekretär des Aus- 
wärtigen Amts. 
Berlin, den 13. Juli 1903. 
Der Unterzeichnete beehrt sich, dem Geschäftsträger der Französischen Republik, 
Herrn G. Prinet den Empfang der Note Seiner Exzellenz des Herrn Bot- 
schafters vom 2. v. M. zu bestätigen und dazu folgendes zu bemerken: 
Auf Grund des Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und den 
Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte 
vom 15. Januar 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 473) genießen die amerikanischen 
Bürger für ihre Werke der Literatur in Deutschland den Übersetzungsschutz nach 
Maßgabe des Gesetzes vom 19. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 227). Ver- 
möge der Meistbegünstigungsklausel im Artikel 16 des deutsch-französischen 
Literarvertrags vom 19. April 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 269) haben deshalb 
unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit auch die französischen Urheber für 
ihre Werke auf den gleichen Schutz Anspruch. 
Diese Voraussetzung ist nunmehr gegeben, da Seine Exzellenz der Herr 
Botschafter in der oben erwähnten Note namens seiner Regierung erklärt hat, 
die Französische Regierung werde den deutschen Urhebern in Frankreich hinsichtlich 
des Urheberrechtsschutzes die gleiche Behandlung wie den französischen Urhebern 
einräumen. 
Der Unterzeichnete benutzt auch diesen Anlaß, um dem Herrn Geschäfts- 
träger die Versicherung seiner vorzüglichsten Hochachtung zu erneuern. 
von Mühlberg. 
An den Geschäftsträger der Französischen Republik Herrn G. Prinet. 
–———- 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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