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Derzeichnis derjenigen Werkstätten,
in deren Betrieb in Abweichung von der Vorschrift im § 13 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113)
eigene Kinder unter zehn Jahren nach Maßgabe der Bekanntmachung des Reichskanzlers
vom 17. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 312) bis zum 31. Dezember 1905
beschäftigt werden dürfen.
Auf solche Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität
u#sw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, sowie auf solche Werk.
stätten, in deren Betrieb nach § 12 a. a. O. aus sonstigen Gründen Kinder nicht beschäftigt werden dürfen,
finden die Ausnahmen keine Anwendung.
Gewerbeklase Bezeichnung Art der Beschäftigung, Bezirke,
Gewerbeart der
der 7 · - -
Gewerbestatik Werkstätten für welche die Ausnahme gewährt ist.
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IVa 2. Verfertigung grober Bekleben der Schiefergriffel mit Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne-
Schieferwaren. Papier, Bemalen, Zählen, Ein= berg und Amtsgerichtsbezirk Eisfeld.
legen in Etuis.
IVa9, Verfertigung von Spiell] Zählen der Märbel und Verpacken in Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne-
IVd 7 u. waren aus Stein, kleine Säckchen; bei Porzellan-/ berg und Anmtsgerichtsbezirk Eis—
IVes. Porzellan oder Glas. märbeln auch Bemalen. Bemalen feld; Sachsen-Coburg und Gotha:
und Anstreichen von Puppen. Anmtzgerichtsbezirke Neustadt und
gliedern, Sortieren und EinsetzenRodach.
von Puppenaugen, Zusammensetzen
von Duppenteilen. Zusammensetzen
von Christbaumschmuck, Garnieren
(Anbringen von Osen, Hütchen,
Schlingen und dergleichen), Sor-
tieren, Einlegen in Kartons. Auf-
reihen von Perlen auf Fäden.
IVd6, Ve,Bearbeitung von Knöpfen Aufnähen und Aufstecken auf die Hreußen: Regierungsbezirke Düssel-
IXh, aus Porzellan, Metall, Karten. dorf und Aachen; Sachsen: Kreis-
XIIg# 3. Horn, Perlmutter und hauptmannschaften Chemnitz und
dergleichen.
Zwickau; Baden: für das Groß-
herzogtum; Sachsen-Altenburg:
für die Städte Schmölln und Göß-
nitz und die benachbarten ländlichen
Ortschaften; Schwarzburg-Rudol-
stadt: für das Fürstentum.