Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  186.  1161

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  1.  Dezember  1916.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Versorgung  der  Kriegsgefangenen  mit
Speisefetten.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Rüben.

 

II.  Abteilung.
..  —

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  November  1916,  betreffend  Versorgung  der
Kriegsgesangenen  mit  Speisefetten.
Nachstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu
Schwerin  vom  24.  November  1916  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
  gebracht.  ·
Schwerin,  den  29.  November  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des!.  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Bekanntmachung.

Nach  Anordnung  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums  darf  an  Kriegshefangene
  keine  Butter  mehr  verabfolgt  werden.

Die  Kriegsgefangenen  erhalten  künftig  Speisefette  anderer  Art  (Margarine  usw.).
Die  Arbeitgeber  der  Kriegsgefangenen  haben  sich  wegen  Ubersendung  solcher  Speisesette
  beschleunigt  und  unmittelbar  an  das  Verpflegungsamt  für  die  Kriegsgefangenenlager
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona,  Poststraße  2,  zu  wenden.

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