Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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9. Verlauf und Dauer der Krankheit: 
Diagnose: diskrete? ......... konfluierende? ...........  , hämorrhagische? ......... 
  
  
  
  
Pocken schwere ? ........ leicht?....................-............................................. 
Wie lange hat die Krankheit gedauert ?.................·.............................................................. .................·..........·............ 
Sind Nachkrankheiten beobachtet ?.-......................... welche?.........·...........................................·....................................... 
Gestorben: wann ?......................... wo? (in der Wohnung, im Kranken— 
hause? usw.) .........................................·....·..............................·... 
10.ist Anstcckung nachgewiesen?....................-.........................................-................................. Wie erfolgte dieselbe? 
Wohnort: Datum:den. 
Unterschrift: 
  
(des beamteten Arztes.) 
  
Instruktion zur Ausfüllung der vorstebenden Karte. 
Die Beantwortung der Fragen geschieht durch Worte beziehungsweise Zahlen auf den vor- 
geschriebenen Linien. 
Zur Überschrift, die Wohnung betreffend: Für etwaige weitergehende medizinalpolizeiliche Er- 
hebungen in größeren Orten empfiehlt es sich, die Wohnung im Hause genau zu bezeichnen. 
V. — Vorderhaus, H. Hinterhaus, St. — Stockwerk, K. = Keller. 
Zu Frage 5 Abs. 1: Für nicht erwerbsfähige beziehungsweise nicht selbständige Personen (Ehe- 
frauen ohne eigenen Beruf, Kinder usw.) ist der Beruf des Haushaltungsvorstandes anzugeben. 
Zu Frage 5 Abs. 3: Die Eintragung über den Ort der Beschäftigung soll ersichtlich machen, 
ob der Erkrankte regelmäßig außer dem Hause, etwa in einer Fabrik, Werkstatt und der- 
gleichen (welccher Art — zum Beispiel Papierfabrik — und wo gelegen 2) beschäftigt war, 
oder ob er eine Schule besuchte und welche? 
Zu Frage 7 Abs. 1: Für die Feststellung des Datums der Erkrankung ist der im Beginn auftretende 
Schüttelfrost maßgebend. Fehlte derselbe, so ist ersichtlich zu machen, nach welchem Symptome der 
Beginn der Erkrankung datiert wurde. 
Zu Frage 8: Uber das Impfverhältnis werden die Angaben, wenn die Arzte sie durch eigene Unter- 
suchung gewinnen, besonders wertvoll sein. Führt die Untersuchung zu keinem Ergebnisse, dann 
ist anzugeben, ob die Antworten auf Angaben des Erkrankten oder der Angehörigen beruhen, oder 
durch Einsicht in amtliche Bescheinigungen (Impfschein, Revaccinationsschein, Impflisten) gewonnen sind. 
 
	        
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