Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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Nummern 
des russischen                                                                                                            Zollsatz 
allgemeinen    
Tarifs (vom                                Bezeichnung der Waren.                   Einheit.            in 
 13./26. Januar 1903).                                                                                  Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 150) mit Teilen aus Holz, Kupfer oder Kupfer- 
legierungen ...                                                                                                                 Pud 4 20 
Anmerkung. Waren aus schmiedbarem Gusse 
werden wie Eisen- und Stahlwaren verzollt. 
151 Eisen- oder Stahlwaren, geschmiedet, gestanzt, ge- 
gossen — unbefeilt oder mit Befeilung an den 
Seiten und Rändern, jedoch ohne weitere Be- 
arbeitung —, außer den besonders genannten; 
geschmiedete Nägel. ... . . . . . . . ..... . . . . .                                    Pud 2    10 
 
 
aus 152 Eiserne oder stählerne Kesselschmiedearbeiten: 
 
 
aus 1. Dampfkessel und ähnliche Apparate                                                  Pud     2  10 
153 Eisen- oder Stahlwaren, nicht besonders genannte, 
gemustert (fassoniert), abgedreht, poliert, bronziert 
 
 
oder auf andere Weise bearbeitet, auch mit Teilen 
aus Holz, Kupfer oder Kupferlegierungen: 
1. jeder Art, außer den in Punkt 2 genannten                                          Pud 4 20 
2. Vorhänge- und Einsatzschlösser, außer den  
kupfernen, sowie Schrauben (für Holz)                                                                Pud 6 – 
Anmerkung. Alle eisernen und stählernen Bau- 
und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden 
Punkten der Nummer 153 verzollt, falls sie nicht 
in Nummern des russischen Tarifs aufgeführt sind, 
für die ein höherer Zollsatz festgesetzt ist. Die Ver- 
nickelung solcher Gegenstände begründet nicht die 
Zuweisung zu einem höheren Zollsatze. 
Bolzen, Zapfen, Nieten, Schlüssellochdeckel und 
Schlüsselrohre aus Kupfer und Messing sind ohne 
Einfluß auf die Verzollung der Vorhänge- und 
Einsatzschlösser, an denen sie angebracht sind. 
aus 154 Waren aus Weißblech 
1. jeder Art; auch lackierte, emaillierte, verzinkte 
oder mit anderen unedlen Metallen über- 
  
  
  
 
	        
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