Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 
 
 
 
 
 
 
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26. Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene 
Verbindungsbahn zwischen Basel badische Bahn und Basel schweizerische 
Bundesbahn. 
27. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke 
von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische 
Bundesbahn. 
III. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen 
Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze: 
28. bei St. Gingolph bis Bouveret. 
29. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. 
30. bei La Plaine bis Genf--Cornavin. 
31. bei Col-des-Roches bis Le Locle. 
IV. Italienischer Verwaltungen. 
32. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen 
Netzes betriebene Strecke von der italienisch- schweizerischen Grenze bei Chiasso 
bis Chiasso. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 113, 114, 115, 116. 
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27. 
Italien, Ziffer 7. 
Berlin, den 7. März 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
  
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.
	        
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