Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
 
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Artikel                                                                                                                                            Zollsatz 
des allgemeinen                        Bezeichnung der Waren.                    Einheit.              in Lei 
Tarifs.   
588 Schmiedbares Eisen (Stabeisen) in besonderen Formen (Fasson- 
eisen), wie: T-, doppelt T-, V-, Z-Eisen, Winkeleisen, Halbrund- 
eisen, Eisen für Fensterrahmen und alles anders als rund 
oder rechteckig ausgewalzte Eisen                                                              100 kg                  5 
590 Blech und Platten aus Walzeisen, auch gewellt, durch Walzung 
gestreckt, ohne weitere Bearbeitung, in einer Stärke: 
a) bis zu 2 mm . . . . .. .. .... ... .... ... ... . . .                                        "                      5 
b) unter 2 bis zu  ½  mm . ......... . . . . . . . . . . ...                                 "                    6 
e) dünner  als ½  mm     ...                                                                                         "                  8 
596 Gußeiserne Röhren von jedem Durchmesser sowie Verbindungs- 
stücke von solchen, roh, auch mit Pech gestrichen oder geteert: 
a) mit einer Wandstärke von 7 mm oder mehr . . . . . .                             "              3 
b) mit einer Wandstärke von weniger als 7 mm . . ...                                      "             6 
599 Gußeiserne Gegenstände, anderweit nicht genannt, roh, einfach 
gegossen, nicht bearbeitet, befeilt oder nicht, auch mit ge- 
gossenen Verzierungen, mit Zubehörteilen aus Schmiedeeisen 
oder in Verbindung mit Holz: 
a) im Gewichte von über 50 kg das Stück                                                               "             4 
b) von 50 bis 5 kg das Stück ....... ..... .. .                                                              "           7 
c) unter 5 kg . . .. .. . . . . . . . . . .. .... .. . . . .. . . ..                       "         10 
600 Dieselben, abgedreht oder abgeschliffen, poliert, lackiert, verzinnt, 
verzinkt, verbleit, gefärbt oder emailliert: 
à) im Gewichte von über 50 kg das Stück                                                                   " 10 
b) von 50 bis 5 kg das Stück . . ...                                                                              " 15 
e) unter 5 kg das Stück ...... . . . . . . . . . . . . .. ...                                      " 20 
602 Röhren aus schmiedbarem Eisen und ihre Verbindungsstücke, 
alle diese roh, nicht bearbeitet, ohne Schraubengewinde, ohne 
Nietlöcher . . .. .. ... ... . .. . .. .. .... .. ..... . . ...                                                           " 7 
603 Dieselben, abgedreht, mit Schraubengewinden oder mit Nietlöchern                    " 9 
Reichs- Gesetzbl. 1905. 50
	        
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