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Artikel Zollsatz
des allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. in Lei
Tarifs.
588 Schmiedbares Eisen (Stabeisen) in besonderen Formen (Fasson-
eisen), wie: T-, doppelt T-, V-, Z-Eisen, Winkeleisen, Halbrund-
eisen, Eisen für Fensterrahmen und alles anders als rund
oder rechteckig ausgewalzte Eisen 100 kg 5
590 Blech und Platten aus Walzeisen, auch gewellt, durch Walzung
gestreckt, ohne weitere Bearbeitung, in einer Stärke:
a) bis zu 2 mm . . . . .. .. .... ... .... ... ... . . . " 5
b) unter 2 bis zu ½ mm . ......... . . . . . . . . . . ... " 6
e) dünner als ½ mm ... " 8
596 Gußeiserne Röhren von jedem Durchmesser sowie Verbindungs-
stücke von solchen, roh, auch mit Pech gestrichen oder geteert:
a) mit einer Wandstärke von 7 mm oder mehr . . . . . . " 3
b) mit einer Wandstärke von weniger als 7 mm . . ... " 6
599 Gußeiserne Gegenstände, anderweit nicht genannt, roh, einfach
gegossen, nicht bearbeitet, befeilt oder nicht, auch mit ge-
gossenen Verzierungen, mit Zubehörteilen aus Schmiedeeisen
oder in Verbindung mit Holz:
a) im Gewichte von über 50 kg das Stück " 4
b) von 50 bis 5 kg das Stück ....... ..... .. . " 7
c) unter 5 kg . . .. .. . . . . . . . . . .. .... .. . . . .. . . .. " 10
600 Dieselben, abgedreht oder abgeschliffen, poliert, lackiert, verzinnt,
verzinkt, verbleit, gefärbt oder emailliert:
à) im Gewichte von über 50 kg das Stück " 10
b) von 50 bis 5 kg das Stück . . ... " 15
e) unter 5 kg das Stück ...... . . . . . . . . . . . . .. ... " 20
602 Röhren aus schmiedbarem Eisen und ihre Verbindungsstücke,
alle diese roh, nicht bearbeitet, ohne Schraubengewinde, ohne
Nietlöcher . . .. .. ... ... . .. . .. .. .... .. ..... . . ... " 7
603 Dieselben, abgedreht, mit Schraubengewinden oder mit Nietlöchern " 9
Reichs- Gesetzbl. 1905. 50