Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 ug
allgemeinen Tarifes Franken
— in Flaschen, usw.:
119 — — Naturwein. ... 25. —
Essig und Essigsäure, mit einem Säuregehalt von:
130 — 12 % oder weniger .. . . . . . . . .. 10.—
131 — über 12 % . . .. . . .. 30.—
für 1 Stück
132 Pferde und Füllen . . . . . . . .. 10—
136 Ochsen. . . .. 32. —
138 Kühe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.—
139 Rinder, geschaufelt . . . . . . .. 30. —
142 Jungvieh, anderes als Kälber bis und mit 60 kg Gewicht und als
Mastkälber über 60 kg Gewichtt 20.—
145 Schafe . . . .. . . . . . . . .. —.50
für 100 kg
149 Blasen, Därme, Käselab . . . . . . . . . .. . . .. . ... frei
151 Hörner, vorgearbeitet und in Blättern oder Platten jeder Größe;
Knochenplatten —. 60
154 Fischbein, abgeschliffen . . . ... 1.—
Bettfedern:
155a — roh, nicht gereinigt, in hydraulisch gepreßten Ballen oder in anderen
Ballen im Gewichte von 100 kg und mehr. . . . . . . . . . .. . . . .. 1.—
1555 — gereinigt . .. . . . . ... 10.
156 Daunen (Flaum) . .. ·............................. 10.—
169 Aufgeschlossene Düngmittel; Superphosphate; Kunstdünger, offen in
Säcken, Fässern, usw. —. 30
170 Schwefelsäure zu Düngzwecken (Abfallschwefelsäure) . ... frei
Häute und Felle:
174 lohgar, aus Grube, Faß oder Farbe, naß oder trocken . 16.—
NB. Bei nassen Häuten und Fellen wird ein Gewichtsabzug
von 40 % gewährt.
Reichs-Gesetzbl. 1905.