Nummer des
Zollsatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
175 — gegerbt zugerichtet: mit Haaren, zu Sattler- oder Kürschner-
arbeiten, usw. . 10. —
176 — zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog. Tafeln, Säcken
oder Kreuzen, für Mantelfutter u. dgl. 30.—
Leder:
177— Bodenleder aller Art, mit Einschluß von Kopf- und Bauchleder 16.—
Oberleder:
— Kalbleder:
178 — — — naturbraun, gewichst: . . .. 24.—
179 — — — narbenschwarz chagriniert 18.—
180 — — Schmalleder und Rindsleder, braun oder gewichst ... 10.—
181 — — andere Oberleder 4. —
— Zeugleder und Riemenleder; Militärleder:
182 — — schwarz und naturfarbig . . .. 20.—
Anmerkung zu Nr. 182. Treibriemenleder, schwarz und
naturfarbig, fällt unter diese Nummer.
183 — — lackiert und gefärbt .. .. 10—
184 — Lederarten aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt 4.—
Anmerkung zu den Nrn. 177 bis 184. Mineralgares Leder
ist je nach seiner äußern Beschaffenheit und seiner Zweckbestimmung
zu verzollen. Das zu seiner Herstellung verwendete Gerbmaterial
kommt für seine Tarifierung nicht in Betracht.
185 — Treibriemen 35.—
186 — Abfalleder aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt;
Kunstleder 8. —
188 Lederwaren, fertige, ausgenommen Reiseartikel (s. Kat. XV des all-
gemeinen Tarifes) und solche, die unter Nr. 189 des allgemeinen
Tarifes fallen ... 65.—
Bestandteile von Schuhen und Pantoffeln, vorgearbeitet:
190 — aus Leder 50.—
191 — andere ............... 40.—