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Nummer
des allgemeinen
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
10 Reis, unpoliert .. ... . . . .. 100 kg 4
aus 11 Speisebohnen . . . . .. " 3
aus 12 Futter- (Pferde- usw.) Bohnen .. .. . " 2
aus 11 Senf .. " 2
aus 14 Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Erd-
mandeln, Bucheckern, Lorbeeren . ... " 2
17 Andere im allgemeinen Tarife nicht besonders genannte Öl-
sämereien und Olfrüchte .... . . ... " 2
18 Rotkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaten — frei
19 Grassaat aller Art — frei
aus 21 Andere Feldrübensamen, Möhrensamen, Zichoriensamen;
Gemüsesamen, Blumensamen sowie sonstige im allge-
meinen Tarife anderweit nicht genannte Sämereien für den
Landbau..................................... — frei
23 Kartoffeln, frisch:
in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Juli. 100 kg 1
in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar .. .. ... — frei
aus 24 Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben:
frisch .......... .. .. ... — frei
aus 27 Reisstroh und ähnliches Stroh, ungefärbt, auch Häckerling
(Häcksel) hiervon ... – frei