Nummer
des allgemeinen
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
219 Nahrungs und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der
Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen:
Tomatenkonserven; Oliven, auch in Essig, Öl oder
Salzwasser eingelegt 100 kg 30
andere, soweit sie nicht an sich unter höhere Zollsätze
fallen . .. " 60
aus 224 Ocker, Bolus, Sieneser und Veroneser Erde, roh; Graphit,
roh (in Stücken), gemahlen oder geschlemmt .. .. . . ... — frei
aus 225 Bimsstein und Tripel, roh, gemahlen oder geschlemmt:
in anderer Verpackung (das heißt nicht in Büchsen,
Gläsern, Krügen oder ähnlichen für den Kleinverkauf
bestimmten Aufmachungen), auch zu Ziegeln geformt — frei
aus 227 Kalk, kohlensaurer; Kalk, gebrannter, gelöscht; Kalk, natür-
licher phosphorsaurer — frei
aus 229 Tuff, Muzzolan und Puzzolanerde, auch gemahlen oder
gestampft — frei
aus 231 Talk, roh, auch gemahlen — frei
aus 233 roher Tafelschiefer 100 kg 1
234 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen)
sowie Lava, poröse und dichte, roh oder bloß roh behauen,
auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder
in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten;
auch gemahlene Steine, im allgemeinen Tarife nicht
genannt ... — frei
aus 236 Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit im
allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch
gebrannt, geschlemmt, gemahlen oder gereinigt — frei