418 Nr. 78. 1915.
Als Eigentümer des Grundstükks «—--......
zenehmige ic ierduch den vorstehend bestellten Anschluß und verpflichte mich, den
Anschluß, Anschlußleitungen, Hauptsicherung und Zubehör, 10 Jahre lang nach Ablauf
des Vertrages an Ort und Stelle zu belassen, auch wenn sie zur Stromlieferung nicht
mehr benutzt werden sollten; auch gestatte ich der eüberlandzentrale die unentgeltliche
Führung der Hochspannungsleitungen nebst Zubehör über meinen Grund und Boden
zugunsten anderer Abnehmer und zwar bis zum 1. März 1953, jedoch muß die Streckenfestlegung
im Einverständnis mit mir und dem Pächter erfolgen.
Weiter verpflichte ich mich, bei eigener Ubernahme der Bewirtschaftung des Grundstückes
für die Restdauer selbst in den Vertrag einzutreten und einem etwaigen Besitznachfolger,
insbesondere einem Käufer oder Pächter des Grundstückes, den Eintritt in
den Vertrag aufzuerlegen.
## Eigentimienr . . ...
Unterschrift de Wohnüng