Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
Nummer 
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
deutschen Zolltarifs.                                                                                  Mark 
405 Dichte Gewebe, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt: 
ganz aus Seide . . . . ... 100 kg 800 
teilweise aus Seide ...              "       450 
409 Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe, Wirk- (Trikot-) und Netzwaren: 
ganz aus Seide ·....... ............. 800 
teilweise aus Seide .. .. . ... ... .... ... .. . . . . ... " 450 
aus 413 Schafwolle (auch Gerberwolle); Haare der Hausziege; Hasen- 
und Kaninchenhaare; Rindvieh-, Schweine- und ähnliche 
grobe Tierhaare; alle diese gehechelt, gebleicht, gefärbt, 
auch in Lockenform gelegt . .. . . . . .. .... .. .. . . .. ... — frei 
aus 470 Flachs und Hanf, gekämmt ...... .. . .. ..... ..... ... — frei 
Hanfgarn und Hanfwerggarn: 
aus 475 eindrähtig, roh: 
bis Nr. 6 englisch... .. .. .. ...... . .. .. . . .. 100 kg 6 
über Nr. 6 bis Nr. 10 englisch "    7 
über Nr. 10 englisch. ... . .. . . . . .. . ..... ... " 8 
aus 184 Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammen- 
drehen von Seilfäden (starken eindrähtigen Seilergarnen) 
hergestellte nicht schnurartige Seilerwaren), auch gebleicht 
oder geteert: 
im Durchmesser von 5 Millimeter oder darüber . " 10 
im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 
5 Millimeter " 24 
515 Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), bearbeitet: 
gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt – frei 
Krollhaare aus Pferdehaaren, auch gemischt mit 
anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen  100 kg 5 
  
  
 
	        
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