Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
  
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- 
abschlusses 
giltigen belgischen 
Zolltarifs 
  
  
  
  
  
  
  
Benennung der Gegenstände 
  
  
  
Eingangszoll 
Maßstab Betrag 
Fr. 
  
Noch: aus 54 
  
Gepreßte Kohle, in Form von Zylindern, Stäben, 
Stangen, Kerzen, Stiften, Platten, Blättern, 
Blöcken usw., für elektrische Apparate, sowie in 
Zylindern für Filter. 
Saiten aus Darm oder Metall für Mufikinstrumente. 
Zündschnüre und elektrische Zünder zu Zündschnüren 
zur Entzündung von Dynamit in Bergwerken und 
Steinbrüchen. 
Endlose Filzdrucktücher. 
Fischbein, geschnitten oder zugerichtet, und künstliches 
Fischbein aus Horn. 
Furnituren für Wand- und Standuhren. 
Schirmfurnituren. 
Klaviaturen, nicht ganz vollständig, und Tasten für 
Klaviere. 
Flitter aus Gelatine oder aus Metall sowie Perlen aus 
Stahl, Perlmutter oder Glas für Stickereien, Posa- 
mentierwaren usw. 
Holzmasse, gepreßt, auch vulkanisiert, in Form von 
Stäben, Blättern, Platten oder Röhren. 
Platten aus Elfenbein, Schildpatt, Xylolith, Zell- 
horn usw., auch verziert und eingelegt, zur Herstellung 
von Bucheinbänden. 
Haarfilz zum Gebrauch in Fabriken. 
Knopfösen aller Art. 
Einfassungen für Plakate aus Blech, blank oder ein- 
farbig gestrichen. 
  
 
	        
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