Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
  
Nummer des zur Zeit des                                                                Eingangszoll 
Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände  
giltigen belgischen                                                                         Maßstab Betrag 
Zolltarifs 
                                                                                                                        Fr. 
 
aus 57  Zeresin........................................ frei 
aus 62 Farbstoffe und Farben (a), mit Ausnahme der Wichse, der  
Ölfirnisse und des Ultramarins frei 
(a) Einschließlich der chemisch hergestellten künstlichen Farbstoffe, 
insbesondere des künstlichen Indigos.  
aus 644 Gewebe aus Baumwolle, mit Seide gemischt, Baumwolle  
dem Gewicht nach vorherrschend, mit Ausnahme der 
Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung 
als durch einfaches Säumen erfahren haben . . 100 kg 400 
oder, nach Wahl des Einbringers, 
Wert 15 Prozent 
Baumwollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme 
der Decken, welche nach dem Weben eine andere Be- 
arbeitung als durch einfaches Säumen erfahren haben Wert 15 Prozent 
Wollengewebe im Gewicht von weniger als 200 g auf 1 qm Wert 15 Prozent 
Wollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme der 
Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung 
als durch einfaches Säumen erfahren haben . .. Wert 10 Prozent 
Leinengewebe: alle anderen Gewebe, einschließlich der ab- 
gepaßten und einfach gesäumten Taschentücher Wert 10 Prozent 
Sammet und Plüsch aus Seide, gemischt mit anderen Spinn- 
stoffen, Seide dem Gewicht nach vorherrschend, aber nicht  
über 75 Prozent hinausgehend ... 100 kg 700 
oder, nach Wahl des Einbringers, 
Wert 15 Prozent 
Linoleum Wert 15 Prozent 
Anmerkung. Die gemischten Gewebe aller Art entrichten 
  
den Zoll für Gewebe je nach der Gattung gemäß dem im Gewicht 
vorherrschenden Stoff. Als gemischte werden nur diejenigen Ge- 
webe angesehen, welche neben dem Hauptstoff mehr als 5 Prozent 
anderer Spinnstoffe enthalten. 
  
 
	        
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