Nummer des zur Zeit des Eingangszoll
Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände
giltigen belgischen Maßstab Betrag
Zolltarifs
Fr.
aus 57 Zeresin........................................ frei
aus 62 Farbstoffe und Farben (a), mit Ausnahme der Wichse, der
Ölfirnisse und des Ultramarins frei
(a) Einschließlich der chemisch hergestellten künstlichen Farbstoffe,
insbesondere des künstlichen Indigos.
aus 644 Gewebe aus Baumwolle, mit Seide gemischt, Baumwolle
dem Gewicht nach vorherrschend, mit Ausnahme der
Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung
als durch einfaches Säumen erfahren haben . . 100 kg 400
oder, nach Wahl des Einbringers,
Wert 15 Prozent
Baumwollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme
der Decken, welche nach dem Weben eine andere Be-
arbeitung als durch einfaches Säumen erfahren haben Wert 15 Prozent
Wollengewebe im Gewicht von weniger als 200 g auf 1 qm Wert 15 Prozent
Wollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme der
Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung
als durch einfaches Säumen erfahren haben . .. Wert 10 Prozent
Leinengewebe: alle anderen Gewebe, einschließlich der ab-
gepaßten und einfach gesäumten Taschentücher Wert 10 Prozent
Sammet und Plüsch aus Seide, gemischt mit anderen Spinn-
stoffen, Seide dem Gewicht nach vorherrschend, aber nicht
über 75 Prozent hinausgehend ... 100 kg 700
oder, nach Wahl des Einbringers,
Wert 15 Prozent
Linoleum Wert 15 Prozent
Anmerkung. Die gemischten Gewebe aller Art entrichten
den Zoll für Gewebe je nach der Gattung gemäß dem im Gewicht
vorherrschenden Stoff. Als gemischte werden nur diejenigen Ge-
webe angesehen, welche neben dem Hauptstoff mehr als 5 Prozent
anderer Spinnstoffe enthalten.