Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummer 
des 
deutschen 
allgemeinen 
Tarifs 
680 
Benennung der Gegenstände 
  
Zollsatz 
für 
1 Doppelzentner 
Mark 
  
Noch: 
aus 894 
aus 899 
aus 900 
der 
Maschine) 
haaren 
  
(bei einem 
Reingewicht 
Anmerkung. 
die Dampfmaschinen in Verbindung 
Dampfmaschinen in Verbindung mit Gebläsemaschinen die Dampfmaschinen in 
Verbindung mit Ventilationsmaschinen gleichgestellt. 
von mehr als 50 Doppelzentner bis 500 Doppelzentner: 
Dampfmaschinen in Verbindung mit Pumpen, 
Hämmern, Gebläsemaschinen, Kältemaschinen, 
Fördermaschinen; Krahnen 
andere Dampfmaschinen, Wassersäulenmaschinen, 
Hochofengas-Motoren 
andere obenbenannte Maschiin 
von mehr als 500 Doppelzentner bis 1000 Doppelzentner: 
Dampfmaschinen in Verbindung mit Pumpen, 
Hämmern, Gebläsemaschinen, Kältemaschinen, 
Fördermaschinen; Krahnen 
andere Dampfmaschinen, Wassersäulenmaschinen, 
Hochofengas-Motoren 
  
  
1 andere obenbenannte Maschinen 
Den Dampfmaschinen in Verbindung mit Pumpen werden 
mit Wasserhaltungsmaschinen und den 
Nicht anderweit im allgemeinen Tarif benannte Maschinen für die Vor- 
bereitung der Verarbeitung von Wolle oder anderen Tierhaaren; 
Maschinen für das Spinnen und Zwirnen von Wolle oder anderen 
Tierhaaren einschließlich der das Haspeln, Spulen und Wickeln der 
Gespinste aus diesen Spinnstoffen bewirkenden Maschinen, 
Maschinen zur Vorbereitung der genannten Gespinste für die Weberei 
Anmerkung. Maschinen zum Kardieren von Spinnstoffen ohne feste Ver- 
bindung mit Kratzenbeschlägen fallen unter Nr. 899. 
sowie 
Webstühle zum Verweben von Gespinsten aus Wolle oder anderen Tier- 
  
5/50 
4/% 
4,50 
4,50
	        
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