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Nummer Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs Mark
aus 902 Maschinen zur Zurichtung von Gespinsten und Gespinstwaren aus Wolle
oder anderen Tierhaaren, soweit sie nicht unter Nr. 874 des allgemeinen
Tarifs fallen. 4,50
904 Maschinen zur Bearbeitung von Metallen, Hölzern oder Steinen;
Dampf- und hydraulische Schmiedepressen; Nietmaschinen und mechanische
Hämmer (Fall-, Luftdruck-, Federhämmer und sonstige durch Kraft-
übertragung betriebene Hämmer:
von 2,5 Doppelzentner oder daruntter 12
bei einem von mehr als 2,5 bis 10 Doppelzentner ... .. .. ... 8
Reingewicht von mehr als 10 bis 30 Doppelzentner 6
der
Maschine von mehr als 30 bis 100 Doppelzentner 5
von mehr als 100 Doppelzentner 4
905 Pflüge für Kraftbetrieb, auch mit zugehörigen Kraftmaschinen; Mäh-
maschinen 4
aus 906 Gebläsemaschinen, Ventilationsmaschinen, Pumpen, Wasserhaltungs-
maschinen, Maschinen für Sortierung, Waschen oder Zerkleinerung
von Kohlen und Erzen, Maschinen zum Formen von Preßkohlen,
Mörtelzerkleinerungsmaschinen, Hebemaschinen, Kältemaschinen, Maschinen
zum Polieren von Spiegelglas, Maschinen zur Herstellung und Be-
arbeitung von Hutstumpen aus Haarfilz; alle diese Maschinen, soweit
sie nicht unter eine andere Nummer des allgemeinen Tarifs fallen:
von mehr als 1 Doppelzentner bis 2 Doppelzentner 7
bei einem von mehr als 2 Doppelzentner bis 4 Doppelzentner 6
Rein- von mehr als 4 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner. 5,50
gewicht der von mehr als 10 Doppelzentner bis 50 Doppelzentner 5
Maschine von mehr als 50 Doppelzentner bis 100 Doppelzentner 4,50
von mehr als 100 Doppelzentner 3
Anmerkung zu Nr. 894, 899, 900, 902, 904, 905, 906. Maschinen
können zu den vertragsmäßigen Sätzen auch in zerlegtem Zustand unter den