Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 708 — 
Druckfehler-Berichtigung. 
In der Bekanntmachung vom 12. Juli 1905, betreffend das in Paris am 
18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und 
anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes 
gegen den Mädchenhandel (Reichs-Gesetzbl. S. 706) sind im Abs. 2 am Ende 
die Worte: „22. Juli 1905“ durch „22. Juni 1905“ zu ersetzen. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte bes Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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