Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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(Nr. 3163.) Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens 
und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Ab- 
kommen über das internationale Privatrecht. Vom 9. August 1905. 
Die am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen drei Abkommen über das 
internationale Privatrecht (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 221, S. 231, S. 240) 
nämlich: 
1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem 
Gebiete der Eheschließung, 
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der 
Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung 
von Tisch und Bett, 
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige, 
von denen die zu 1 und zu 2 bezeichneten von den in der Bekanntmachung vom 
24. Juni 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) aufgeführten Staaten ratifiziert worden 
sind und das zu 3 bezeichnete Abkommen außer von diesen Staaten laut Be- 
kanntmachung vom 17. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) auch von Spanien 
ratifiziert worden ist, sind sämtlich auch von Italien und der Schweiz ratifiziert 
worden. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist am 17. Juli 1905 im 
Haag erfolgt. 
Berlin, den 9. August 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Mühlberg. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu rlchten. 
  
 
	        
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