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(Nr. 3163.) Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens
und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Ab-
kommen über das internationale Privatrecht. Vom 9. August 1905.
Die am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen drei Abkommen über das
internationale Privatrecht (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 221, S. 231, S. 240)
nämlich:
1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem
Gebiete der Eheschließung,
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der
Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung
von Tisch und Bett,
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,
von denen die zu 1 und zu 2 bezeichneten von den in der Bekanntmachung vom
24. Juni 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) aufgeführten Staaten ratifiziert worden
sind und das zu 3 bezeichnete Abkommen außer von diesen Staaten laut Be-
kanntmachung vom 17. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) auch von Spanien
ratifiziert worden ist, sind sämtlich auch von Italien und der Schweiz ratifiziert
worden. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist am 17. Juli 1905 im
Haag erfolgt.
Berlin, den 9. August 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Mühlberg.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu rlchten.