Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

   
       
  
Nummern 
des russischen                                                                                                                Zollsatz 
 gemeinen Tarifs (vom       Bezeichnung der Waren.            Einheit.                    in 
13./26. Januar 
1903.                                                                                                                        Rubeln. Kopeken. 
  
aus 57 Lederwaren: 
aus 3. Kleine Gegenstände aus Leder jeder Art im 
Gewichte von ½ Pfund und weniger das 
Stück, wie: Damentaschen, Börsen, Porte- 
monnaies, Portefeuilles, Zigarrentaschen, Brief. 
taschen, auch mit Bestandteilen aus unedlen 
Metallen (einschließlich der Beschläge und Ver- 
schlüsse aus vergoldeten oder versilberten un- 
edlen Metallen) oder aus anderen Stoffen (ein- 
schließlich Ausputz oder Futter aus Seide und 
aus Halbseide                                                                                    Pfund                   2 70 
aus 5. Notizbücher und Portefeuilles, im Gewichte 
von mehr als ½ Pfund das Stück, aus 
Leder, auch aus Sämisch-, Glacé-, Saffian- 
leder oder Pergament ..... .. . . . . . . . ...                       Pfund 1 05 
Anmerkung zu Punkt 5. Der in diesem Punkte 
vorgesehene Zollsatz ist auf alle darin erwähnten 
Waren, deren Gewicht 1/2 Pfund übersteigt, an- 
zuwenden, auch wenn diese Waren mit Beschlägen 
oder Verschlüssen aus vergoldeten oder versilberten 
unedlen Metallen versehen oder mit Seide oder 
Halbseide ausgeputzt oder gefüttert sind. 
aus 6. Maschinen-Treibriemen, ungenäht; lederne 
Treiber (Peckers) für Webstühle; runde Treib- 
riemchen .. . .. ..                                                                                 Pud 10 — 
aus 59 3. Böttcherwaren, fertige Faßdauben (gefalzt und 
gehobelt) .. . ....... . . . . . . . . ...                                            Pud — 50 
Anmerkung zu Punkt 3. Fertige Gefäße 
werden mit 50 Kopeken für das Pud verzollt, auch 
wenn sie mit eisernen Reifen versehen sind. 
  
  
  
 
	        
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