Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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b inr Zollastz 
des deutschen » für Doppel-zentner 
allgemeinen Benennung der Gegenstände  
Tarifs Mark 
aus 188 Weinhefe: 
flüssig, zur Kognakbereitung unter Überwachung der Verwendung 10 
trocken oder teigartig . . . . . . . . .. frei 
190 Mineralwasser, natürliches und künstliches, einschließlich der Flaschen 
und Krüge . . . . . . . . . . . . . .. frei 
Anmerkung. Mineralwasser, natürliches und künstliches, wird 
auch einschließlich von Flaschen aus gefärbtem Glas zollfrei zugelassen, 
wenn diese Umschließungen wegen der besonderen Beschaffenheit des 
Wassers handelsüblich sind. 
Mineralwasser in Umschließungen mit Druckvorrichtungen aus 
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle oder mit mechanischen 
Verschlußvorrichtungen wird nach Beschaffenheit dieser Umschließungen 
verzollt. 
191 Anderes natürliches Wasser, auch destilliert; Eis, rohes, natürliches 
und künstliches. "frei 
192 Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Abfälle beim 
Schälen und Polieren von Reis), ausschließlich als Viehfutter verwendbar frei 
193 Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Öle, auch gemahlen oder 
in der Form von Kuchen (Ölkuchen)j auch Mandelkleie frei 
194 Rückstände von der Stärkeerzeugung, ausschließlich als Viehfutter ver- 
wendbar, Branntweinspülich(Schlempe), auch getrocknet; Melasseschlempe frei 
aus 195 Ausgelaugte Schnitzel von Zuckerrüben, auch gepreßt: frisch ... . ... frei 
196 Weintreber .. . . .. 1 
Anmerkung. Weintreber zur Bereitung von Kognak und 
anderem Branntwein werden unter Überwachung der Verwendung 
zollfrei abgelassen. 
197 .Andere Treber, auch getrocknet) Malzkeinme . . . . . . . . frei 
198 Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, 
Zucker oder dergleichhen . . . .. 10,20 
199 Anderes Backwerk einschließlich der Kakes und des Zwiebacks; auch 
Oblaten aus Mehl, Gries oder Kleber, mit Zusatz von Zucker oder Gewürz 60 
205 Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zu- 
bereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) 20 
213 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von 
Pflanzen, nicht äther= oder weingeisthaltig, mit Zucker oder Sirup 
versetzt oder mit Zusatz von Zucker oder Sirup eingekocht, einschließ- 
lich des Schachtelmuses (der Marmelade) und der pflanzlichen 
Gallerten (Gelees); Himbeeressig .... .. . . . .. . . . . . . . . . . .. . ... 60
	        
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