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b inr Zollastz
des deutschen » für Doppel-zentner
allgemeinen Benennung der Gegenstände
Tarifs Mark
aus 188 Weinhefe:
flüssig, zur Kognakbereitung unter Überwachung der Verwendung 10
trocken oder teigartig . . . . . . . . .. frei
190 Mineralwasser, natürliches und künstliches, einschließlich der Flaschen
und Krüge . . . . . . . . . . . . . .. frei
Anmerkung. Mineralwasser, natürliches und künstliches, wird
auch einschließlich von Flaschen aus gefärbtem Glas zollfrei zugelassen,
wenn diese Umschließungen wegen der besonderen Beschaffenheit des
Wassers handelsüblich sind.
Mineralwasser in Umschließungen mit Druckvorrichtungen aus
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle oder mit mechanischen
Verschlußvorrichtungen wird nach Beschaffenheit dieser Umschließungen
verzollt.
191 Anderes natürliches Wasser, auch destilliert; Eis, rohes, natürliches
und künstliches. "frei
192 Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Abfälle beim
Schälen und Polieren von Reis), ausschließlich als Viehfutter verwendbar frei
193 Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Öle, auch gemahlen oder
in der Form von Kuchen (Ölkuchen)j auch Mandelkleie frei
194 Rückstände von der Stärkeerzeugung, ausschließlich als Viehfutter ver-
wendbar, Branntweinspülich(Schlempe), auch getrocknet; Melasseschlempe frei
aus 195 Ausgelaugte Schnitzel von Zuckerrüben, auch gepreßt: frisch ... . ... frei
196 Weintreber .. . . .. 1
Anmerkung. Weintreber zur Bereitung von Kognak und
anderem Branntwein werden unter Überwachung der Verwendung
zollfrei abgelassen.
197 .Andere Treber, auch getrocknet) Malzkeinme . . . . . . . . frei
198 Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen,
Zucker oder dergleichhen . . . .. 10,20
199 Anderes Backwerk einschließlich der Kakes und des Zwiebacks; auch
Oblaten aus Mehl, Gries oder Kleber, mit Zusatz von Zucker oder Gewürz 60
205 Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zu-
bereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) 20
213 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von
Pflanzen, nicht äther= oder weingeisthaltig, mit Zucker oder Sirup
versetzt oder mit Zusatz von Zucker oder Sirup eingekocht, einschließ-
lich des Schachtelmuses (der Marmelade) und der pflanzlichen
Gallerten (Gelees); Himbeeressig .... .. . . . .. . . . . . . . . . . .. . ... 60