Nummer
des deutschen
allgemeinen
Tarifs
— 170 —
Benennung der Gegenstände
Zollatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark
228
229
230
233
234
236
Gips (schwefelsaurer Kalk), auch gebrannt, gemahlen, geschlemmt;
Superphosphatgips . . . . . . . . ..
Wasserbindende (hydraulische) Zuschläge, z. B. Tuff, Traß, Puzzolan
und Puzzolanerde, Santorin (Santorinerde), auch gemahlen oder
gestamft . . . .. . . . . ...
Portlandzement, Romanzement, Puzzolanzement, Magnesiazement,
Schlackenzement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbe—
mitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, Zement-
griese usw.), gemahlen, gestampft) auch gemahlener Kalk
Schiefer:
rohe Schieferblöcke . . . . . . ..
rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefenr . ...
Dachschiefer . . . . ..
Anmerkungen.
1. Schieferplatten von mehr als 20 Zentimeter Stärke sind als Schiefer-
blöcke zu behandeln.
2. Als Tafelschiefer sind Schieferplatten von höchstens 5 Millimeter Stärke,
rein blauer oder blaugrauer Farbe und rechteckiger Form zu behandeln,
jedoch mit Ausnahme solcher, welche durch ein mindestens 2 Zentimeter
vom Rande entfernt durchgeschlagenes Loch als Dachbelagplatten erkenn-
bar und deshalb als Dachschiefer zu verzollen sind. Außerdem werden
alle Schieferplatten von mehr als 5 und weniger als 10 Millimeter
Stärke sowie solche von nicht mehr als 5 Millimeter Stärke, welche
die vorstehend bezeichneten Merkmale des Tafelschiefers nicht auf-
weisen, insbesondere diejenigen von grünlicher oder rötlicher Färbung
oder von Rautenform, als Dachschiefer behandelt.
3. Die vertragsmäßigen Zollsätze für rohen Tafelschiefer und für Dach-
schiefer sind auch dann anzuwenden, wenn die Kanten durch bloßes
Behauen, Beschneiden oder Sägen bearbeitet sind.
Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava,
poröse und dichte, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch
an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht ge-
sägten (geschnittenen) Matten; auch gemahlene Steine, im allgemeinen
Tarife nicht besonders genannt: . ..
Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit im allgemeinen
Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt,
emahlen oder gereinigt; Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden,
Leim und dergleichen) zu Formerarbeien ...
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