Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 174 — 
  
  
Nummer Zollsatz 
des deutschen Benennung der Gegenstände für derpel 
arifs Mark 
308 Kali-Blutlaugensalz (Ferrocyankalium [Kaliumeisencyanür] und Ferri- 
chankalium (Kaliumeisencyanid!)) Natron-Blutlaugensalz (Ferro- 
channatrium [Natriumeisencyanür] und Ferricyannatrium Natrium- 
eisenchanid]), Cyankalium (Kaliumchanddy . . . .. .. 8 
309 Kalciumacetat (essigsaurer und holzessigsaurer Kalllii ... 1 
Andere Acetate, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt, sowie 
Acetonöl ...... .. .. . .. .. .. . ... . . . . .. . . . . .. .. .. .. . . . .. frei 
aus 311 sWeinstein, roh ............... ......... . . ..... ....... . ... frei 
313 Kohlensaure Magnesia, künstliche (Magnesiumkarbonat) frei 
315 Zinksalze, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt) Chlorzink 
Ginkchlorid), fest oder flüssig .. .. . . . . . . . . . . . . ........ . ... frei 
aus 316 Kalciumsorbid .. ... . ... 4 
aus 317 Ammoniak, schwefelsaures (Ammoniumsulfat); Chlorkalium; Natron, 
schwefligsaures (Natriumsulfit)) Schwefelkalium (Kaliumsulfid); 
Schwefelnatrium (Natriumsulfid); Arsensäure, arsenige Säure, Salze 
dieser Säuren und sonstige Arsenverbindungen, soweit sie nicht zu 
den Farben, zubereiteten Arzneiwaren oder Schönheitsmitteln gehören frei 
326 JZinkoxyd (Zinkweiß und Zinkgrau), Zinksulfidweiß (Lithopon)n frei 
aus 329 Erdfarben (gebrannte, gemahlene oder geschlemmte Farberden und als 
solche verwendbare Abfälle und Nebenerzeugnisse der Industrie, auch 
als Farberden gemahlene Erze), trocken oder in Teigform, auch ge- 
schönt, Kreide ausgenommen: 
Eisenoxyd, natürliches und künstliches (Kolkothar, caput mortuum) frei 
andernrn .... ........ . . .. 0,20 
338 Graphit: 
geformt (in Tafeln, Blöcken oder dergleichnggy . ... 2 
in Aufmachungen für den Kleinverkauf 3 
349 Holzgeist (Methylalkohol), roh; Aceton, roh .. . . . .. .. .... . . . . ... ei 
Holzgeist #lalsohhe 2 r. * fällt Holzgeist, dessen Stärke, fr 
bei 15°% C. mit einem Alkoholometer nach Gewichtsteilen in Hundert 
für Branntwein festgestellt, nicht mehr als 95 Gewichtsteile beträgt. 
360 Knochenmehl .. . . ... frei 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.