Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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Nummer Zollsat 
. deutschen Benennung der Gegenstände für dexper 
Tarifs Mark 
738 bloß mit gepreßten Böden oder durch Schleifen, Pressen usw. gestalteten 
oder verzierten Stöpseln: 
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit 
weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15 
anderes .. . . . . . .. 12 
739 in anderer Weise gepreßt, geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, 
geätzt oder gemustert: 
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit 
weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15 
andres ... 12 
740 bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Ein- 
brennen von Farben gemustert: 
sogenanntes Silberglas (gewöhnliches, weiß durchsichtiges unge—- 
schliffenes Hohlglas , das durch Ausschwenken des ganzen Innen- 
raums mit Amalgam einen gleichmäßigen, spiegelnden Glanz 
von silberähnlicher Farbe erhalten, jedoch keinerlei Nachbe- 
arbeitung der Außenfläche erfahren hat und als Aufsteckkugeln 
für Gartenpfähle, als Leuchter und dergleichen verwendet wird) 15 
anderes hierher gehöriges Hohlglas 20 
Anmerkung. Bei Hohlglas aller Art bleibt eine gering- 
wertige Beflechtung mit Weiden eugeschälten oder geschälten), Baft 
Binsen, Stroh oder Rohr oder eine Beklebung mit Blattmetall, 
Zetteln oder dergleichen auf die Verzollung ohne Einfluß; auch wird 
Hohlglas mit abgeschliffenen Böden, Rändern oder Stöpseln, mit 
eingeriebenen Stöpseln, mit eingepreßten Gewinden, mit eingeblasener 
oder eingeätzter Schrift oder Fabrikmarke oder mit eingeätzten Eich- 
näichen. nicht als geschliffen, gepreßt, abgerieben, geätzt oder gemustert 
verzollt. 
(aus 741/2) Spiegel- und Tafelglas, anderweit im allgemeinen Tarife 
nicht genannt, weder geschliffen noch poliert, geschnitten, gemustert, 
gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, gefeldert 
(sacettiert) oder belegt: 
aus 741 nicht gefärbt, nicht undurchsichtig: 
Spiegelglas, gegossenes und geblasenes . . . . .. 3 
für 1 Doppel- 
zentner 
Rohgewicht 
aus 742 Butzenscheiben ... 12 
  
  
 
	        
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