Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

   
Nummer 
des österreichisch- 
ungarischen 
allgemeinen 
arifs 
—— — — — 
Benennung der Gegenstände 
  
Zollsatz 
für 100 Kilo- 
gramm 
Kronen 
  
d) 
aus 480 
481 
  
messer mit Heft und Ring (feststehend), Schusterkneipe, Kürschner- 
messer, Sattler-Viertel. und Halbmonde, Webermesser, Vergolder- 
messer mit rohen Holzheften, Hackmesser, auf der Schneidseite über 
20 Zentimeter lang, Wiegemesser mit zwei oder mehreren Klingen 
und mit über 25 Zentimeter Sehnenlänge, Abhäutemesser, Rüben- 
stößel, Rebmesser, Strohmesser (Futterklingen), Häckselmesser, Stampf- 
messer, Maschinenmesser (zu Hobel., Papier-, Scher., Spalte-, Mah- 
maschinen, Strohschneide- oder anderen Schneidemaschinen). 
2. Unter Nr. 479b fallen grobe Messer und Scheren für den gewerb- 
lichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch auch dann, wenn sie grob 
gepließt sind. Derlei Schneidewerkzeuge kennzeichnen sich durch deutlich 
sichtbare gleichlaufende Schleifstriche. 
Scheren (mit Ausnahme der groben für den gewerblichen oder 
landwirtschaftlichen Gebrauch), auch feinst bearbeitet: 
1. unter 20 cm Länge (Länge eines Scherengliedes von der 
Spitze bis zum Griff) .... . .. . . . .. . . .. . . ..... . ... 
2. andere . .. 
Taschen= und Schnappmesser aller Art, auch feinst bearbeitet. .. 
alle anderen Messerschmiedwaren, auch feinst bearbeitet: 
1. dergleichen jedoch bloß grob gepließte Messerschmiedewaren 
in Heften aus rohem oder bloß gefärbtem, nicht lackiertem 
oder gebeiztem Holz oder in gewöhnlichen Heften aus 
Eisen. 
2. andere 
a) Blechspielwaren, ohne Verbindung mit anderen Materialien 
b) andere Spielwaren, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder 
feinen Materialen . . . . 
Waren aus nicht schmiedbarem Guß, im allgemeinen Tarif nicht be— 
sonders benannte, auch mit Verbindungsstücken aus schmiedbarem 
Eisen oder in Verbindung mit Holz: 
roh oder bloß gescheuert, bei einem Stückgewichte: 
von mehr als 100 Kilogramm: 
æ) roh 
E) gescheuert 
Reichs= Gesetzbl. 1906. 
  
45.— 
145.— 
132.— 
5.— 
38
	        
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