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ungarsschen Benennung der Gegenstände für 100 Kilo
algemeinen 9
arifs Kronen
538 Maschinen und Apparate, im allgemeinen Tarif nicht besonders be-
nannte, andere, bei einem Stückgewichte:
a) von 20 oder darunter:
1. Metallbearbeitungsmaschnen . . ... 26. —
2. sonstige hierher gehörige Maschinen 24.—
b) von mehr als 2% bis 10 #:
1. Metallbearbeitungsmaschinen .. . ... .. ... 24.—
2. sonstige hierher gehörige Maschinen 22.—
e) über 10:
1. von mehr als 10% bis 20#:
#) Metallbearbeitungsmaschinen .. . . . .. 21. —
6) sonstige hierher gehörige Maschinen 20.—
2. von mehr als 20 % bi S5afWW . .. 19.—
3. von mehr als 50 % bis 1000 18.—
4. über 10. 16.—
Anmerkungen.
1. Hydraulische Mangen und Baumwoll-Walzenrauhmaschinen mit
Kratzenbelageinrichtung, ohne Rücksicht auf das Stückgewicht, sowie
Kalander im Stückgewicht über 6600000000 .. .. . . . . .. 5.—
2. Dörrapparate ohne Rücksicht auf das Stückgewichtt 12.—
Anmerkungen zur Klasse XI. des allgemeinen
Tarifs.
1. Als Teile von Maschinen oder Apparaten sind solche nicht namentlich
tarifierte Gegenstände zu verzollen, welche keinen anderen Gebrauch
als zur Zusammensetzung von Maschinen, beziehungsweise Apparaten
zulassen.
Einzeln zur Einfuhr gelangende Maschinen-, beziehungsweise
Apparatenbestandteile sind wie die betreffenden Maschinen (Apparate)
zu verzollen.
Die in Nr. 526 bis 538 aufgestellten Zölle werden für solche
Bestandteile dann angewendet, wenn bei der Eingangsverzollung
seitens der Partei die zur tarifmäßigen Beurteilung der betreffenden