— — — +.— – — — ......
bes 7* sch Zollsa
6 errer rà " « fuͤr 100 Kilo-
undarishin Benennung der Gegenstände grunm
arifs Kronen
Anmerkung zu Nr. 557 des allgemeinen Tarifs.
Wagen für elektrische Bahnen können je nach Wunsch der Partei auf
eine der folgenden Arten verzollt werden:
à) Wenn der Motor abmontiert und gesondert zur Verzollung
gestellt wird, ist dieser nach Nr. 539, der Wagen selbst
dagegen nach jener Nummer des allgemeinen Tarifs zu ver-
zollen, unter die er seiner sonstigen Beschaffenheit nach fällt;
b) wird der Motor nicht abmontiert, sondern zusammen mit
dem Wagen zur Verzollung gebracht, so gelangt jener Zoll-
satz zur Einhebung, unter den der Wagen seiner sonstigen
Beschaffenheit nach fällt, und außerdem für je 100 Kilogramm
des Gesamtgewichts von Wagen und Motor ein Zuschlag von 8.—
für 1 Kilogramm
aus 563 Echtes Blattgold . ..... .. . . . . ... 6. —
564 Drähte aus Feinsilber oder aus Feinsilber mit einer Seele aus un—
edlen Metallen, auch vergoldet oder mit Gold plattiert, mit einem
Durchmesser von 2 Millimeter oder darunter . .. 4.—
565 Bouillons, Flitter und Gespinste aus Edelmetallen; Gewebe, Geflechte,
Posamente und andere Arbeiten aus derlei Drähten, Flittern und
Gespinsten . . . .. . . . . .. 9.—
aus 566 Halbwaren aus Edelmetallen, nicht gelötet:
aus a) dessinierte Bleche aus Gold und Platin .. .. . .. ... .. . .. . ... 4.50
aus b) dessinierte Bleche aus Silber ... 4.50
567 Goldarbeiten und andere im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte
Waren, ganz oder teilweise aus Gold oder Platin, auch in Ver-
bindung mit echten oder unechten Perlen oder Korallen, Edel= oder
Halbedelsteinen und nachgeahmten Edelsteien ... 24.—
aus 568 Silberarbeiten und andere im allgemeinen Tarif nicht besonders be-
nannte Waren, ganz oder teilweise aus Silber, auch vergoldet oder
in Verbindung mit echten oder unechten Perlen oder Korallen, Edel-
oder Halbedelsteinen und nachgeahmten Edelsteinen:
aà) Bestecke und Löffel, auch Besteckhefte im Stückgewichte über
10 Gramm:
1.glatte........................................ 8.—
2. andere .. 10.—