Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Reichs-Gesetzblatt.

10.

Inhalt:  Vertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Schweiz,  betreffend  die  Errichtung  deutscher  Zellabfertigungsstellen
  auf  den  linksrheinischen  Bahnhöfen  in  Basel.  S.  349.

 

 

 

 

 

(Nr.  3203.)  Vertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Schweiz,  betreffend  die  Errichtung
  deutscher  Zollabfertigungsstellen  auf  den  linksrheinischen  Bahnhöfen
in  Basel.  Vom  16.  August  1905.

Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,  König  von  Preußen,  im  Namen  des
Deutschen  Reichs  einerseits,  und  der  Bundesrat  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft
  anderseits,  von  dem  Wunsche  geleitet,  auch  nach  Fertigstellung  der  neuen
Bahnhofsanlagen  der  schweizerischen  Bundesbahnen  in  Basel  die  Zollabfertigung
im  Verkehre  zwischen  beiden  Ländern  in  ähnlicher  Weise  wie  bisher  zu  erleichtern,
haben  zu  diesem  Zwecke  Unterhandlungen  eröffnen  lassen  und  zu  Bevollmächtigten
ernannt,  nämlich

Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,  König  von  Preußen:

Seine  Exzellenz  Herrn  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Alfred  von
Bülow,  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
des  Deutschen  Reichs  bei  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft)

Der  Bundesrat  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft:
Herrn  Bundespräsidenten  Marc  Ruchet,

welche  folgenden  Vertrag  vereinbart  und  festgestellt  haben:

Artikel  1.

Auf  den  auf  schweizerischem  Gebiete  gelegenen  linksrheinischen  Bahnhöfen
zu  Basel  werden  folgende  Kaiserlich  Deutsche  (elsaß  lothringische)  Zollabfertigungsstellen
  errichtet:

1.  Auf  dem  Personenbahnhofe  S.  B.  B.  eine  Abfertigungsstelle  zur  zollamtlichen
  Revision  und  Abfertigung  der  über  St.  Ludwig  nach  Deutschland
  reisenden  Personen  und  ihres  Gepäcks,  sowie  zur  zollamtlichen
Vorabfertigung  der  zur  Einfuhr  nach  Deutschland  über  St.  Ludwig
bestimmten  Poststücke;

Reichs-Gesetzbl.  1906.  52
Ausgegeben  zu  Berlin  den  27.  Februar  1906.