Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

 

Nummer

27

 

Zollsatz
—*  Bezeichnung  der  Waren  sär  100  kg
Tarifs  in  Mark
aus  47/49)  Anderes  Obst:
aus  47  frisch:
Apfel,  Birnen,  Quitten:
unverpackt
vom  1.  September  bis  30.  November.  ...  ..  .  .  ...  frei
vom  1.  Dezember  bis  31.  August.  ....  .  .  .  .  .  .  .  ..  2
————ssx——.  .  ..  .  ...  5
Aprikosen,  Pfirsiche  ....  2
Pflaumen  aller  Art,  Kirschen,  Weichseln,  Mispeln.  .  ...  2
anderes,  vorstehend  nicht  genanntes  Kern-  und  Steinobst  frei
aus  48  getrocknet,  gedarrt  (auch  zerschnitten  und  geschält:
Apfel  und  Birnen  einschließlich  verwertbarer  Abfälle.  4
Aprikosen,  Pfirsiche  4
Pflaumen  aller  Art:
unverpackt  oder  nur  in  Fässern  oder  Säcken  bei  mindestens
  50  Kilogramm  Rohgewicht  ...  4
in  Kisten  bei  mindestens  10  Kilogramm  Rohgewicht  5
in  anderer  Verpackung  ..  ....  .  .  ...  8
anderes  getrocknetes  oder  gedarrtes  Obst  ....  ......  ...  4
49  gemahlen,  zerquetscht,  gepulvert  oder  in  sonstiger  Weise  zerkleinert,
  auch  eingesalzen,  ohne  Zucker  eingekocht  (Mus)  oder
sonst  einfach  zubereitet;  gegoren  .  ...  4
(l03/4,  106/)  Vieh,  lebend:  r,
103  Rindvieh  10

 

 

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