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Beschreibung der Absonderungsvorrichtung: Damit der Wähler unbeachtet seinen Stimmzettel
in den Umschlag zu stecken vermochte, war
Mit der Vertheilung der der Distriktswahlkommission zugestellter.. Stück amtlich
gestempelter Umschläge war
beaustragt und ihm sein Standort in unmitelbarer Nähe der Absonderungsvorrichtung ungeniesen worden.
Von den erschienenen Wählern nahm jeder einen gestempelten Umschlag in Empfang, begab sich
sodann an den abgesonderten Tisch, wo er gegen Beobachtung geschützt seinen Stimmzettel in den
Umschlag steckte. Den Umschlag sammt Stimmzettel legte er, sobald der Protokollführer seinen Namen
in der Wählerliste aufgefunden hatte, selbst in die Wahlurne.
Hiebei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden:
1) weil der Wähler den Stimmzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgeben
wollte. Sitimmzettel,
2) weil der Wähler den Stimmzettel in einem mit einem äußeren Kennzeichen versehenen Umschlag
abgeben wolllt .Stimnizettel.
Auch mußten . . . . Wähler von der Stimmgebung zurückgewiesen werden, weil sie sich
trotz erhaltener Aufforderung weigerten, an den abgesonderten Tisch zu treten, um den Stimmzettel
in-den Umschlag zu stecken.
Die nachverzeichneten Wähler, welche durch körperliche Gebrechen behindert waren, allein an den
abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und
diesen in die Wahlurne zu legen, haben sich der Beihilfe der von ihnen mitgebrachten Vertrauenspersonen
bedient, nämlich:
1)
2)
Der Proiolollfuhrer vbermertie die erfolgte Stimmabgab- jedes Wahlers, indene er neben dem
Namen desselben in der dazu bestimmten Rubrik der Wählerliste ein Kreuz machte.
Um Uhr erklärte der Wahlvorsteher, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe
zugelassen werden, welche im Wahllokal bereits anwesend waren. Die im Wahllokal anwesenden
Wähler, die noch nicht abgestimmt hatten, wurden darauf von den übrigen Personen abgesondert und
gaben ihre Stimmen noch ab. Um Uhr Minuten war die Stimmabgabe vollendet.