Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

40 — 
  
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 403. 
  
(Nr. 3213.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Ulberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 3. März 
1906. 
D. dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (Ausgabe von 1905, Reichs-Gesetzbl. von 1905 
S. 157), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in 
der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport 
mitgeteilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
Ausgabe vom Januar 1906. 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Babnstrecken. 
I. Staats= und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militäreisenbahn. 
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß:  
der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahnen. 
Reichs-Gesebl. 1906. 61 
Ausgegeben zu Berlin den 14. März 1906.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.