Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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c) über den Großen sstore] Belt (Nyborg-Korsor); 
d) über den Oresund (Helsingor — Helsingborg und Kopenhagen 
[Kjebenhavn]— Malme), 
e) über den Masnedsund (Masnedo Orehoved); 
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- 
verbindung siehe unter B. I. 4 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- 
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und 
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehboved -Gjedser, 
b) Aalestrup—-Viborg, 
c) Sore-Vedde. 
B. Babnstrecken, welche sich im Betrieb oder Milbetrieb 
auswärtiger Eisenbabverwaltungen besinden. 
Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- 
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—-Warnemünde. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 131. 
  
Frankreich. 
VDon französischen Derwaltungen betriebene Babnen und Bahn- 
strecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre hetriebenen 
Linien von Montherme nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aur-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillas, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy. 
3. Der Westbahn. 
4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis.
	        
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