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c) über den Großen sstore] Belt (Nyborg-Korsor);
d) über den Oresund (Helsingor — Helsingborg und Kopenhagen
[Kjebenhavn]— Malme),
e) über den Masnedsund (Masnedo Orehoved);
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats-
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehboved -Gjedser,
b) Aalestrup—-Viborg,
c) Sore-Vedde.
B. Babnstrecken, welche sich im Betrieb oder Milbetrieb
auswärtiger Eisenbabverwaltungen besinden.
Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—-Warnemünde.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 131.
Frankreich.
VDon französischen Derwaltungen betriebene Babnen und Bahn-
strecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre hetriebenen
Linien von Montherme nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-
aur-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillas,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.