Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 644 — 
Artikel 2. 
Hinter Nr. 6 des Tarifs wird eingeschaltet: 
  
  
  
  
2 
  
Nr. 
  
  
Gegenstand der Besteuerung 
Steuersatz 
vom 
Hundert Taus end 
  
  
Mark Pf. 
4 
  
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
I 
  
Personenfahrkarten. 
a) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige Ausweise über die 
erfolgte Zahlung des Personenfahrgeldes im Eisenbahn- 
verkehr auf inländischen Bahnlinien 
in 
bei einem Fahrpreise von: III. Wagenklasse  1. 
Pf. Pf. Pf. 
0,60 Mark bis 2 Mark 5 10 20 
mehr als 2 » »5 2 10 20 40 
1 » 5 y » 10 » 20 40 80 
r » 10 v » 20 » 40 80 160 
r ? 20 v » 30 2 60 120 240 
r ?* 30 y » 40 » 90 180 360 
r ? 40 r »50 „ 140 270 540 
r » 50 2 2 200 400 800 
Fahrkarten von Straßen-. und ähnlichen Bahnen, 
welche getrennte Wagenklassen nicht führen, werden 
wie Fahrkarten dritter Klasse behandelt. 
b) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige Ausweise über die 
erfolgte Zahlung des Personenfahrgeldes im Dampf- 
schiffsverkehr auf inländischen Wasserstraßen und Seen, 
sowie im Dampfschiffsverkehre der Nord-- und Ostsee 
zwischen inländischen Orten unterliegen den unter à 
für die dritte Wagenklasse festgesetzten Steuersätzen. 
Wenn das Dampfschiff verschiedene Fahrklassen 
führt, gelten die unter a für die III. Wagenklasse fest- 
gesetzten Steuersätze für die niedrigste Fahrklasse, die 
unter a für die II. Wagenklasse festgesetzten Steuersätze 
gleichmäßig für die höheren Fahrklassen. 
Befreit sind: 
1. Fahrkarten usw., wenn deren tarifmäßiger Fahrpreis, 
bei Zeitkarten der Gesamtpreis der Zeitkarte, bei 
Fahrkarten von und nach ausländischen Orten der 
Fahrpreis für die im Inlande zurückzulegende Strecke 
den Betrag von 0,60 Mark nicht erreicht; 
die zu ermäßigten Preisen ausgegebenen Militär., 
Schüler- und Arbeiterfahrkarten; 
3. Fahrkarten der dritten Wagenklasse, soweit im 
Eisenbahnverkehr eine vierte Wagenklasse nicht ge- 
führt wird und der Fahrpreis der dritten Wagen- 
klasse den Satz von 2 Pfennig für das Kilometer 
nicht übersteigt. 
  
  
  
  
  
# vom einzelnen Fahrt. 
ausweise. 
 
	        
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