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Steuersatz Berechnung
Nr. Gegenstand der Besteuerung von der
Hun · Tau · Stempelabgabe.
dert send Mark Pf.
H
(1.) c )Anteilsscheine gewerkschaftlich betriebener Berg- II
werke (Kuze,Kuzscheine)................ — — 50 von jeder einzelnen Urkunde.
Außerdem für alle nach dem 1. Juli 1900
auf Werte der angegebenen Art ausgeschriebenen
Einzahlungen, soweit solche nicht zur Deckung
von Betriebsverlusten dienen oder zur Er-
haltung des Betriebs in seinem bisherigen
Umfange bestimmt sind und verwendet werden
Zur Entrichtung des Stempels für die
nach dem 1. Juli 1900 ausgeschriebenen Ein-
zahlungen ist die Gewerkschaft verpflichtet,
und zwar spätestens zwei Wochen nach dem
von der Gewerkschaftsvertretung festgesetzten
Einzahlungstermine.
Befreit sind:
Inländische Aktien und Aktienanteilsscheine
sowie Interimsscheine über Einzahlungen auf
iese Wertpapiere, sofern sie von Aktien-
gesellschaften ausgegeben werden, welche
a) nach der Entscheidung des Bundesrats aus.
schließlich gemeinnützigen Zwecken dienen,
den zur Verteilung gelangenden Reingewinn
satzungsmäßig auf eine höchstens vier-
prozentige Verzinsung der Kapitaleinlagen
beschränken, auch bei Auslosungen oder
für den Falt der Auflösung nicht mehr als
den Nennwert ihrer Anteile zusichern und
bei der Auflösung den etwaigen Rest des
Gesellschaftsvermögens für gemeinnützige
Zwecke bestimmen,
— Die von solchen Aktiengesellschaften
beabsichtigten Veranstaltungen müssen auch
für die minder begüterten Volksklassen
bestimmt sein. —
oder welche
b) die Herstellung von inländischen Eisen-
bahnen unter Beteiligung oder Zinsgarantie
des Reichs, der Bundesstaaten, der Pro-
vinzen, Gemeinden oder Kreise zum Zwecke
haben.
— — — — –
— — — —ffl — — — -—
vom Betrage der Einzahlung, und
zwar in Abstufungen von 1 Mark
für je 100 Mark oder einen
Bruchteil dieses Betrags.