Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
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Steuersatz Berechnung 
Nr. Gegenstand der Besteuerung von der 
Hun · Tau · Stempelabgabe. 
dert send Mark Pf. 
H 
(1.)  c  )Anteilsscheine gewerkschaftlich  betriebener  Berg- II 
 werke (Kuze,Kuzscheine)................ — — 50 von jeder einzelnen Urkunde. 
  
Außerdem für alle nach dem 1. Juli 1900 
auf Werte der angegebenen Art ausgeschriebenen 
Einzahlungen, soweit solche nicht zur Deckung 
von Betriebsverlusten dienen oder zur Er- 
haltung des Betriebs in seinem bisherigen 
Umfange bestimmt sind und verwendet werden 
Zur Entrichtung des Stempels für die 
nach dem 1. Juli 1900 ausgeschriebenen Ein- 
zahlungen ist die Gewerkschaft verpflichtet, 
und zwar spätestens zwei Wochen nach dem 
von der Gewerkschaftsvertretung festgesetzten 
Einzahlungstermine. 
Befreit sind: 
Inländische Aktien und Aktienanteilsscheine 
sowie Interimsscheine über Einzahlungen auf 
iese Wertpapiere, sofern sie von Aktien- 
gesellschaften ausgegeben werden, welche 
a) nach der Entscheidung des Bundesrats aus. 
schließlich gemeinnützigen Zwecken dienen, 
den zur Verteilung gelangenden Reingewinn 
satzungsmäßig auf eine höchstens vier- 
prozentige Verzinsung der Kapitaleinlagen 
beschränken, auch bei Auslosungen oder 
für den Falt der Auflösung nicht mehr als 
den Nennwert ihrer Anteile zusichern und 
bei der Auflösung den etwaigen Rest des 
Gesellschaftsvermögens für gemeinnützige 
Zwecke bestimmen, 
— Die von solchen Aktiengesellschaften 
beabsichtigten Veranstaltungen müssen auch 
für die minder begüterten Volksklassen 
bestimmt sein. — 
oder welche 
b) die Herstellung von inländischen Eisen- 
bahnen unter Beteiligung oder Zinsgarantie 
des Reichs, der Bundesstaaten, der Pro- 
vinzen, Gemeinden oder Kreise zum Zwecke 
haben. 
  
  
  
  
  
  
— — — — – 
— — — —ffl — — — -— 
  
  
vom Betrage der Einzahlung, und 
zwar in Abstufungen von 1 Mark 
für je 100 Mark oder einen 
Bruchteil dieses Betrags.
	        
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