Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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1. Ausscheidungen des Kranken. 
a) Auswurf, Rachenschleim und Gurgelwasser sind in Gefäßen auf- 
zufangen, welche bis zur Hälfte gefüllt sind 
a) entweder mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung 
oder Sublimatlösung; in diesem Falle dürfen die Gemische 
erst nach mindestens zweistündigem Stehen beseitigt werden, 
am besten durch Ausgießen in den Abort; 
b) oder mit Wasser, welchem Soda zugesetzt werden kann; in 
diesem Falle müssen die Gefäße mit Inhalt ausgekocht oder 
in geeigneten Desinfektionsapparaten mit Wasserdampf be- 
handelt werden.  
Auch läßt sich der Auswurf in brennbarem Material auf- 
fangen und mit diesem verbrennen. 
b) Blut, blutige, eitrige und wässerige Wund- und Geschwüraus- 
scheidungen, Nasenschleim sowie die bei Sterbenden aus Mund 
und Nase hervorquellende schaumige Flüssigkeit sind in Watte- 
bäuschen, Leinen- oder Mulläppchen oder dergleichen aufzufangen. 
Diese sind sofort zu verbrennen oder, wenn dies nicht angängig 
ist, in Gefäße zu legen, welche mit verdünntem Kresolwasser, 
Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung gefüllt sind; sie müssen 
von der Flüssigkeit vollständig bedeckt sein und dürfen erst nach 
zwei Stunden beseitigt werden. 
c) Hautabgänge (Schorfe, Schuppen und dergleichen) sind zu ver- 
brennen oder, wenn dies nicht angängig ist, in der unter b 
bezeichneten Weise zu desinfizieren. 
2. Verbandgegenstände und dergleichen sind nach der unter Ziffer 10 ge- 
gebenen Vorschrift zu behandeln. 
3. Schmutzwässer sind mit Chlorkalkmilch oder Kalkmilch zu desinfizieren; 
von der Chlorkalkmilch ist so viel hinzuzusetzen, daß das Gemisch stark 
nach Chlor riecht, von der Kalkmilch so viel, daß das Gemisch kräftig 
rotgefärbtes Lackmuspapier deutlich und dauernd blau färbt; in allen 
die Flüssigkeit erst zwei Stunden nach Zusatz des Des- 
Fällen darf 
  
infektionsmittels 
4. Badewässer 
5. Waschbecken, Spuckgefäße, 
f#ttels beseitigt werden. 
von Kranken sind wie Schmutzwässer zu behandeln. Mit 
Rücksicht auf Ventile und Ableitungsrohre empfiehlt es sich, hier eine 
durch Absetzen oder Abseihen Fetlire Chlorkalkmilch zu verwenden. 
  
  
achtgeschirre, Steckbecken, Badewannen 
und dergleichen sind nach Desinfektion des Inhalts (Ziffer 1, 3 und 
4) gründlich mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder 
Sublimatlösung auszuscheuern und dann mit Wasser auszuspülen. 
Bei nicht emaillierten Metallgefäßen ist die Verwendung von Sublimat 
zu vermeiden.
	        
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