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Wände mit Plüsch- oder ähnlichen Bezügen können nach Maßgabe der
Vorschriften in Ziffer 23 desinfiziert werden.
Die mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fußböden werden
frisch gestrichen, jedoch darf zuvor der alte Anstrich nicht durch Abkratzen oder
dergleichen beseitigt werden.
2. Flöße.
Die von Kranken oder Krankheitsverdächtigen benutzten Hütten werden,
soweit sie nicht nach Ziffer 20 desinfiziert werden können, ebenso wie das Lager-
stroh verbrannt.
Desinfektionsanweisung bei Cholera.
I. Desinfektionsmittel.
1. Verdünntes Kresolwasser (2,5 prozentig). Zur Herstellung werden ent-
weder 50 Kubikzentimeter Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des
Arzneibuchs für das Deutsche Reich) oder ½ Liter Kresolwasser (Aqua cresolica
des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) mit Wasser zu 1 Liter Desinfektions-
flüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt.
2. Karbolsäurelösung (etwa 3 prozentig). 30 Kubikzentimeter verflüssigte
Karbolsäure (Acidum carbolicum liquelactum des Arzneibuchs für das Deutsche
Reich) werden mit Wasser zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut
durchgemischt.
3. Sublimatlösung (1/10 prozentig). Zur Herstellung werden von den käuf-
lichen, rosa gefärbten Sublimatpastillen (Pastilli hydrargyri bichlorati bes
Arzneibuchs für das Deutsche Reich) entweder 1 Pastille zu 1 Gramm oder
2 Pastillen zu je ½ Gramm in 1 Liter Wasser aufgelöst.
4. Kalkmilch. Frisch gebrannter Kalk wird unzerkleinert in ein geräumiges
Gefäß gelegt und mit Wasser (etwa der halben Menge des Kalkes) gleichmäßig
besprengt; er zerfällt hierbei unter starker Erwärmung und unter Aufblähen zu
Kalkpulver.
Die Kalkmilch wird bereitet, indem zu je 1 Liter Kalkpulver allmählich
unter stetem Rühren 3 Liter Wasser hinzugesetzt werden.
Falls frisch gebrannter Kalk nicht zur Verfügung steht, kann die Kalkmilch
auch durch Anrühren von je 1 Liter gelöschten Kalkes, wie er in einer Kalkgrube
vorhanden ist, mit 3 Liter Wasser bereitet werden. Jedoch ist darauf zu achten,