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Die nicht mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fuß-
böden werden mit Kalkmilch angetüncht; dieser Anstrich ist nach
drei Stunden zu wiederholen. Erst nach dem Trocknen des zweiten
Anstrichs darf wieder feucht abgescheuert werden.
Wände mit Plüsch- oder ähnlichen Bezügen können nach Maß-
gabe der Vorschriften in Ziffer 21 desinfiziert werden.
Die mit Ölfarbe gestrichenen Flächen der Wände und Fußböden
werden frisch gestrichen, jedoch darf zuvor der alte Anstrich nicht durch
Abkratzen oder dergleichen beseitigt werden.
b) Trink-, Gebrauchs- und Ballastwasser ist mit Kalkmilch oder mit
Chlorkalkmilch zu desinfizieren. Von der Kalkmilch sind 2 Liter zu je
100 Liter des Wassers zuzusetzen; es ist eine mindestens einstündige
Einwirkung des Desinfektionsmittels erforderlich. Chlorkalkmilch ist
dem Wasser im Verhältnisse von 1 zu 10 000 zuzusetzen; es ist eine
mindestens halbstündige Einwirkung der Chlorkalkmilch erforderlich.
Kalkmilch und Chlorkalkmilch sind mit dem Wasser sorgfältig durch
wiederholtes Umrühren zu vermischen. Unter Umständen kann Trink-
und Gebrauchswasser auch durch Einleiten von Wasserdampf desinfi-
ziert werden. -
Liegen Wasserbehälter im Doppelboden des Schiffes, so wird es
sich in der Regel empfehlen, das Wasser aus ihnen nach und nach
in den Maschinenbilgeraum überpumpen zu lassen und hier mit Kalk-
milch oder Chlorkalkmilch zu desinfizieren.
Handelt es sich um stehende Wasserbehälter in den Laderäumen,
so kann man unter Umständen die Kalkmilch unmittelbar in sie hinein-
schütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maßnahmen ist der
Schiffsmaschinist hinzuzuziehen. .
c) Die Desinfektion des Bilgeraums mit seinem Inhalte geschieht durch
Kalkmilch, die mit 9 Teilen Wasser verdünnt ist (Kalkbrühe), in fol-
gender Weise:
In diejenigen Teile des Bilgeraums, welche leicht durch Abheben
der Garnierungen und der Flurplatten zugänglich gemacht werden
können (Maschinen- und Kesselraum, leere Laderäume), ist an möglichst
vielen Stellen Kalkbrühe eimerweise hineinzugießen. Durch Umrühren
mit Besen muß die Kalkbrühe kräftig mit dem Bilgewasser vermischt
und überall, auch an die Wände des Bilgeraums angetüncht werden.
Zur Desinfektion der Maschinenbilge kann an Stelle der Kalkbrühe
verdünntes Kresolwasser in gleicher Weise angewendet werden.
Überall da, wo der Bilgeraum nicht frei zugänglich ist, wird
durch die von Deck herunterführenden Pumpen (Notpumpen) und
Peilrohre soviel Kalkbrühe eingegossen, bis sie den Bilgeraum, ohne