Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
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der Raum vorher nicht völlig abgedichtet werden kann, ist Form- 
aldehyd in wenigstens der vierfachen Menge, als sie für die Desinfektion 
nach geschehener Abdichtung angegeben ist, einzuleiten. 
Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von ge- 
prüften Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden. 
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände, 
die Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als des- 
infiziert gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken be- 
schmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß 
den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren. 
22.  Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen Möbeln 
sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen 
abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung 
befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung verwendbar. 
Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während 
dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die 
vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
23.  Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder 
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage 
hintereinander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem 
Raume befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert 
worden ist, so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Des- 
infektion. 
24.  Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 
2 Meter Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen, 
die mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimat- 
lösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise 
ausreichend zu befeuchten; in jede Sitzöffnung sind mindestens 2 Liter 
verdünntes Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Kalkmilch zu gießen. 
  
25.  Krankenwagen, Krankentragen, Räderfahrbahren und dergleichen. Die 
Holz- und Metallteile der Decke, der Innen- und Außenwände, Tritt- 
bretter, Fenster, Räder usw. sowie die Lederüberzüge der Sitze und 
Bänke werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die 
mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung 
befeuchtet sind. Bei Metallteilen ist die Verwendung von Sublimat- 
lösung tunlichst zu vermeiden. Kissen und Polster, soweit sie nicht 
mit Leder überzogen sind, Teppiche, Decken usw. werden mit Wasser- 
dampf oder nach Ziffer 23 desinfiziert. Der Wagenboden wird mit 
Lappen und Schrubber, welche reichlich mit verdünntem Kresolwasser, 
Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, aufgescheuert. 
Andere Personenfahrzeuge (Droschken, Straßenbahnwagen, Boote 
usw.) sind in gleicher Weise zu desinfizieren.
	        
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