Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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Zölle bei der Einfuhr in Deutschland. 
Der im gegenwärtigen Tarif erwähnte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 
in seiner durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung. 
  
  
Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
1 Roggen . . .. . . . .. 5 
2 Weizen und Spelz . .. . .. . .. . . . . . .. 5,50 
3   Gerste: 
Malzgerste . .. . . . . . . . . .. 4 
andere Gerste . . .. . .. . . .. . . .. 1,30 
4 Hafer . . . ... 5 
7 Mais und Dari .  .  . 3 
10  Reis, unpoliert ...................................... 4 
11  Speisebohnen . . . . . .. 2 
Erbsen, Linsen . . . 1,50 
12 Futter- (Pferde usw.) Bohnen, Lupinen, Wicken 1,50 
  
 
	        
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