Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
943 Mechanische Spielwerke: 
Spielwerke ohne Gehäuse bei einem Reingewichte des Stückes von 
500 Gramm oder daruner . . .  .  . 20 
andere mechanische Spielwerke . . . .  . 20 
Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe von Tonstücken . 25 
  
Anmerkung. Wie die mechanischen Spielwerke werden auch Teile 
derselben verzollt, die als solche erkennbar sind, ferner auch Spielwerke 
ohne Laufwerk für Weckeruhren.