Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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(Nr. 3354.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und den 
Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom 30. November 1897 
15. Februar 1898 
getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsulari- 
schen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen. 
Vom 16. Juli 1907. 
Die zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien mit 
Notenwechsel vom 30. November 1897      
  15. Februar 1898 getroffene Vereinbarung über die Mit- 
wirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nach- 
lässen ihrer Staatsangehörigen (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 547) ist infolge ihrer 
Kündigung durch die Brasilianische Regierung mit dem Ablaufe des 15. d. M. 
außer Kraft getreten. 
Berlin, den 16. Juli 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Mühlberg. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zurichten.
	        
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