Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

  
Bundesstaat 
  
Lau- Name 
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des 
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. 
(Noch: IX. Elsaß Lothringen.) 48.  Die Gemarkung Reimeringen. Reimeringen. 
49.  Der Kreis Bolchen ausschließlich Reimeringen. Bolchen. 
50. Die Gemarkung Montdidier. Montdidier. 
51.  Der Kanton Albesdorf — ausschließlich Montdidier — Albesdorf. Dieuze. 
und der Kanton Dienze. 
52.  Die Gemarkung Vie. Vie. 
53.  Der Kreis Diedenhofen- Ost mit Ausschluß der Diedenhofen Ost. 
Gemarkungen Apach, Kemplich, Mallingen, Nieder- 
kontz, Oberkontz, Rettel, Rüsdorf und Sierck. 
54. Die Gemarkung Kemplich. Kemplich. 
55.  Die Gemarkungen Mallingen und Rettel. Mallingen. 
56. Die Gemarkungen Apach, Niederkontz, Oberkontz, Sierck. 
Rüsdorf und Sierck. 
57. Der Kreis Diedenhofen- West. Diedenhofen-West. 
58.  Der Kreis Forbach. Forbach. 
59.  Der Kreis Saarburg. Saarburg. 
60.  Der Kreis Saargemünd mit Ausnahme der Gemar- Saargemünd. 
kung Saareinsmingen. 
61. Die Gemarkung Saareinsmingen. Saareinsmingen. 
  
  
  
Berlin, den 12. Februar 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquières. 
 
(Nr. 3294.) Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung 
von Zigarren bestimmten Anlagen. 
Vom 17. Februar 1907. 
Auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung hat der Bundesrat folgende Vor- 
schriften, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zigarren 
bestimmten Anlagen, erlassen: 
§  1. 
Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf alle Fabriken und 
sonstigen gewerblichen Anlagen, in welchen zur Herstellung von Zigarren er-