Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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§  11. 
Bücher, auch Akten, Bilderbogen und dergleichen sind, soweit sie 
nicht verbrannt werden, mit Wasserdampf, trockener Hitze oder Formaldehyd zu 
desinfizieren. 
§  12. 
Bett- und Leibwäsche, zur Reinigung benutzte Tücher, waschbare 
Kleidungsstücke und dergleichen sind in Gefäße mit verdünntem Kresol- 
wasser oder Karbolsäurelösung zu legen. Sie müssen von dieser Flüssigkeit voll- 
ständig bedeckt sein und dürfen erst nach 2 Stunden weiter gereinigt werden. 
Das dabei ablaufende Wasser kann als unverdächtig behandelt werden. 
§ 13. 
Kleidungsstücke, die nicht gewaschen werden können, Federbetten, 
wollene Decken, Matratzen ohne Holzrahmen, Bettvorleger, Gar- 
dinen, Teppiche, Tischdecken und dergleichen sind in Dampfapparaten 
oder mit Formaldehydgas zu desinfizieren. Das Gleiche gilt von Strohsäcken, 
soweit sie nicht verbrannt werden. 
§  14. 
Die nach den Desinfektionsanstalten oder -apparaten zu schaffenden Gegen- 
stände sind in Tücher, welche mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung 
oder Sublimatlösung angefeuchtet sind, einzuschlagen und tunlichst nur in gut 
schließenden, innen mit Blech ausgeschlagenen Kästen oder Wagen zu befördern. 
Ein Ausklopfen der zur Desinfektion bestimmten Gegenstände hat zu unterbleiben. 
Wer solche Gegenstände vor der Desinfektion angefaßt hat, soll seine Hände in 
der unter § 17 angegebenen Weise desinfizieren. 
§  15. 
Gegenstände aus Leder oder Gummi (Stiefel, Gummischuhe und der- 
gleichen) werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, welche mit ver- 
dünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung befeuchtet sind. 
Gegenstände dieser Art dürfen nicht mit Dampf desinfiziert werden. 
§  16. 
Pelzwerk wird auf der Haarseite mit verdünntem Kresolwasser, Karbol- 
säurelösung, Sublimatlösung oder 1 prozentiger Formaldehydlösung durchfeuchtet, 
feucht gebürstet, zum Trocknen hingehängt und womöglich gesonnt. Pelzwerk 
darf nicht mit Dampf desinfiziert werden. 
§  17. 
Hände und sonstige Körperteile müssen jedesmal, wenn sie mit infizierten 
Gegenständen (Ausscheidungen der Kranken, beschmutzter Wäsche usw.) in Be-
	        
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