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Reichs-Gesetzblatt.
Nr 50.
Inhalt: Verordnung, betreffend die Übertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in
Elsaß- Lothringen. S. 750. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifzierung der in Paris am
19. März 1902 unterzeichneten Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel
durch Portugal. S. 762. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der besonderen Bestimmung (13)
zu Abschnitt 1 des Militärtarifs für Eisenbahnen. S. 763. — Vertrag zwischen dem Deutschen
Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung. S. 763. — Bekanntmachung, betreffend
die Ratifikation des am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und
den Niederlanden über Unfallversicherung. S. 769.
(Nr. 3392.) Verordnung, betreffend die Übertragung landesherrlicher Befugnisse auf den
Statthalter in Elsaß- Lothringen. Vom 23. November 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
tun kund und fügen zu wissen:
Nachdem Wir Unseren bisherigen außerordentlichen und bevollmächtigten
Botschafter, General der Kavallerie und Generaladjutanten Karl Grafen von Wedel
zum Kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Lothringen ernannt haben, übertragen Wir
demselben hierdurch auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die Verfassung
und Verwaltung Elsaß-Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 165)
die nachstehenden Befugnisse, insoweit sie nach geltendem Rechte dem Staatsober-
haupte vorbehalten sind:
1. Die Vollziehung der Verordnungen, welche zum Gegenstande haben:
die Berufung sowie die Schließung der Bezirkstage und der
Kreistage;
die Suspension und die Vernichtung von Beschlüssen der Be-
zirkstage und der Kreistage;
die Feststellung der Haushalts-Etats der Bezirke und der Wohl-
tätigkeitsanstalten sowie das Rechnungswesen der Bezirke;
Abänderungen in der Umgrenzung der Kreise und der Gemeinden;
die Verteilung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Kreisver-
tretung auf die Kantone der Landkreise;
Reichs- Gesetzbl. 1907. 128
Ausgegeben zu Berlin den 11. Dezember 1907.