Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten 
die Genehmigung zur Beisetzung von Bischöfen in ihren Kathedral- 
kirchen und von Pfarrern in ihren Pfarrkirchen; 
die Ermächtigung zur Erhebung von Brückengeld, Fährgeld; 
die Bezeichnung der Gewässer, welche als schiff- oder flößbar an- 
zusehen sind 
die Erlaubnis zu baulichen Vorrichtungen  in derartigen Gewässern 
und die Erlaubnis, aus denselben Wasser abzuleiten; 
die Ausräumung der nicht schiffbaren Kanäle und Flüsse sowie 
die Unterhaltung der dazu gehörigen Dämme und Kunstbauten; 
die Verteilung des Wassers zwischen Industrie und Landwirtschaft 
an nicht schiff- oder flößbaren Wasserläufen; 
die Genehmigung von Verträgen, durch welche Holzberechtigungen 
gegen Abtretung von Waldgrundstücken abgelöst werden; 
die Festsetzung des Meist- und Mindestbetrags des für den Besuch 
der höheren Schulen zu erhebenden Schulgeldes. 
2. Die Befugnis zum Erlasse von Geldstrafen und sonstigen Vermögens- 
strafen oder Vermögensnachteilen, welche durch gerichtliche Entscheidung 
oder im Verwaltungswege verhängt sind, und die Befugnis zur Ge- 
währung der Rehabilitation; 
die Befugnis zum Erlasse von Steuern, Gebühren, Gefällen, 
zur Niederschlagung von Kassendefekten und fiskalischen Forderungen 
sowie die Befugnis zur Genehmigung nachträglicher Abänderung für 
den Landesfiskus und für die Bezirke abgeschlossener Verträge; 
die Befugnis zur Bewilligung eines den Zeitraum von vier 
Monaten übersteigenden Strafaufschubs in den Fällen des § 488 der 
Strafprozeßordnung. 
  
3. Die Ernennung der Präsidenten der Vereine zu gegenseitiger Unter- 
stützung; 
die Ernennung der Mitglieder der Spezialkommissionen für die 
Austrocknung von Sümpfen und ähnlichen Arbeiten von öffentlichem 
Interesse; 
die Entscheidung im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen 
dem Bischof und einem Gemeinderate hinsichtlich der Ausgaben einer 
Kirchenfabrik; 
die Genehmigung der von den Bischöfen vorgenommenen 
Ernennungen zu geistlichen Ämtern und die Genehmigung der 
Abberufung von solchen Ämtern; 
die Bestätigung der Ernennung und der Abberufung protestantischer 
Pfarrer; 
die Genehmigung der Wahlen der Präsidenten der protestantischen 
Konsistorien, die Ernennung der geistlichen Inspektoren der Kirche 
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