Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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      2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle ge- 
legenen Organe erfolgt wie beim Pferde.
 
                            5. Öffnung und Untersuchung des Halses. 
                                                                 § 14. 
   (1) Zunächst sind die großen Gefäße und Nerven zu untersuchen. Dann wird 
der Kehlkopf im Zusammenhange mit Zunge, Gaumensegel, Schlundkopf (Schlund), 
Luftröhre und Speiseröhre herausgeschnitten. Wenn Herz und Lunge schon vor der 
Untersuchung der Halsorgane herausgenommen worden sind, ist darauf zu achten, 
daß kein Teil der Speiseröhre oder Luftröhre in der Brusthöhle verbleibt. 
      (2) Nunmehr werden die einzelnen Teile, z. B. Kehlkopf, Luftröhre, Speise- 
röhre usw. vollständig geöffnet und ihre Beschaffenheit festgestellt. Dabei sind die 
Muskeln des Kehlkopfs, die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre, die 
Lymphknoten am Halse, die Mandeln, die Schilddrüse, die Speicheldrüsen und die 
Ohrtrompeten zu bcachten. Schließlich ist das Verhalten der Halswirbelsäule und 
der Halsmuskeln festzustellen. Veränderte Abschnitte der Wirbelsäule werden am besten 
nach beendigter Zerlegung herausgenommen.
 
                           6. Öffnung und Untersuchung der Schädelhöhle. 
                                                          § 15. 
      Die Haut ist vom Kopfe abzuziehen, und der Kopf selbst vom ersten Hals- 
wirbel abzuschneiden. Nachdem hierauf die Weichteile, die den Schädel bedecken, ab- 
getrennt worden sind, wird die Oberfläche der Schädeldecke geprüft. Dann wird die 
Schädeldecke durch Sägeschnitte abgetrennt. An der Schädeldecke werden sowohl die 
Schnittflächen wie die Innenfläche untersucht. Darauf wird die äußere Oberfläche 
der harten Hirnhaut geprüft. Sodann wird die harte Hirnhaut zunächst auf der 
einen Seite abgetrennt und zurückgeschlagen, um die Beschaffenheit ihrer inneren Ober- 
fläche und der vorliegenden Abschnitte der weichen Hirnhaut zu bestimmen, und dem. 
nächst dasselbe an der anderen Seite ausgeführt. Jetzt wird der Sichelfortsatz vom 
Siebbein abgetrennt und zurückgeschlagen. Dann wird das Gehirn herausgenommen 
und die Beschaffenheit der weichen Hirnhaut an den Seitenteilen und am Grunde 
des Gehirns bestimmt. Nachdem ferner die Größe und Gestalt der Hirnwindungen 
festgestellt worden ist, werden die Seitenkammern des Gehirns geöffnet. Hat man 
dann den Inhalt und die Ausdehnung der Seitenkammern, die Beschaffenheit ihrer 
Wandungen und der Adergeflechte ermittelt, so legt man eine Reihe glatter Schnitte 
durch die Halbkugeln des Großhirns, die gestreiften Körper und die Sehhügel. 
Man spaltet durch einen senkrechten Schnitt die Vierhügel und das Kleinhirn bis in 
die Sylvische Wasserleitung und die vierte Hirnkammer und durchschneidet die Brücke 
und das verlängerte Mark. An allen Teilen sind Farbe, Füllung der Gefäße und 
Festigkeit zu bestimmen. Am Schlusse untersucht man die harte Hirnhaut am Schädel. 
grunde, die Blutleiter und nach Entfernung der harten Hirnhaut die Knochen an den 
Seiten und am Grunde der Schädelhöhle.
	        
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